Arbeitsschutz

Kein Arbeitsschutz – Immer teuer – Arbeitsschutz – immer sicher

Kurz & knapp: Verstoß gegen das Arbeitsschutz Gesetz

Die Konkretisierung des Arbeitsschutz Gesetzes erfolgt durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Biostoffverordnung (BioStoffV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). In diesem Leitfaden erläutern wir die möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz und geben Informationen darüber, wo Personen Verstöße gegen den Arbeitsschutz melden können.

Was geschieht, wenn der Arbeitsschutz nicht beachtet wird?

Ein Verstoß gegen den Arbeitsschutz gilt als Ordnungswidrigkeit, was gemäß § 25 ArbSchG mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann. Bei wiederholter Regelmissachtung oder vorsätzlichen Handlungen, die die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeiters gefährden, können gemäß § 26 ArbSchG auch Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Beispiel: Bußgeld bei unzureichender Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Für eine unzureichend dokumentierte Gefährdungsbeurteilung sieht der Bußgeldkatalog zum Arbeitsschutz ein Bußgeld von 5.000 Euro vor. Dieser Regelsatz kann je nach den Umständen der Zuwiderhandlung erhöht oder verringert werden. Einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Arbeitssicherheit im Betrieb finden Sie hier.

Wo kann man Verstöße gegen den Arbeitsschutz melden?

Für detaillierte Informationen darüber, wie man Verstöße gegen die Arbeitssicherheit melden kann, verweisen wir auf die entsprechenden Angaben an dieser Stelle.

Und zu kostengünstigem Arbeitsschutz und Sicherheit geht’s hier!

🌐 Quellen

  1. komnet.nrw.de – Verstöße gegen die Meldepflicht
  2. haufe.de – Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten…
  3. arbeitsrechte.de – Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz – Was droht?
  4. haufe.de – Unterweisung und Meldepflicht | Arbeitsschutz
  5. calima.io – Mitwirkungspflichten von Mitarbeitern
  6. gesetze-im-internet.de – ArbSchG – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen…
Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz brauchen wir nicht kostet 30.000 Euro!

Arbeitssicherheit brauchen wir nicht! Dieser Satz kann bis zu 30.000 Euro kosten.

Gemäß § 25 ArbSchG droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wenn

5.000 Euro kann es kosten, wenn

… Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen werden

… Verkehrswege ungeeignet oder mangelhaft sind

… Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen ungeeignet sind oder fehlen

… Arbeiten werden durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erheblichen Gefahr aufgetreten ist

Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig schriftlich festgehalten

… Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft

Und 2.000 Euro für kleinere Vergehen wie…

… Raumtemperaturen nicht korrekt

…Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet

Zum gesamten Kostenauszug geht’s hier

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Quelle: www.Arbeitsrechte.de

HSE 4.0 V4 in der Arbeitssicherheit

📣Liebe Community! 🌟

Seit 2018 ist HSE 4.0 auf dem Markt. 🚀✨ Ursprünglich konzipiert als einfaches Unterweisungstool für den gesamten Bereich Arbeitssicherheit, nutzt HSE 4.0 innovative Technologien wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Datenanalyse, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Präventionsmaßnahmen zu optimieren und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. 📊🔬 Auch immer mehr große Unternehmen vertrauen auf eine Software, die Ihnen neben den installierten Learning Management Systemen maximale Agilität und Schnelligkeit bietet. Mit HSE 4.0 können wir eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung schaffen, da alle Inhalte innerhalb von 20 Minuten selbst erstellt werden können.

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Arbeitsschutz bei KMUs

Kleine und mittelständische Unternehmen müssen mehr unterweisen

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STUTTGART (dpa-AFX) – Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nach einer Umfrage im Auftrag der Dekra insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen ausbaufähig. Diese Firmen haben gegenüber Großunternehmen einen deutlichen Nachholbedarf bei Arbeitsschutz und Prävention, wie die Prüforganisation in Stuttgart mitteilte.

Demnach findet in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzunterweisung nur bei knapp der Hälfte der Befragten regelmäßig statt; in mittleren Unternehmen mit 50 bis 500 Beschäftigten bei 69 Prozent. Dagegen gibt es nach Angaben der Dekra in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten bei 87 Prozent eine regelmäßige Unterweisung.

Ähnlich ist es beim Thema Prävention: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung gebe es am häufigsten in Großbetrieben. Dort gaben fast neun von zehn Beschäftigten an, dass es entsprechende Angebote gebe. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten war es nur etwas mehr als jeder Dritte.

Die Ergebnisse beruhen auf einer Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag der Dekra; der Dienstleister bietet Arbeitsschutzunterweisungen an. Dabei wurden rund 1500 Beschäftigte verschiedener Branchen bundesweit repräsentativ nach dem Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei ihrer Tätigkeit befragt./asn/DP/zb

Quelle: Dekra

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

Handwerk sieht Cannabislegalisierung kritisch: „Kaum mit Arbeitsschutz vereinbar!“ -😵‍💫

Die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte zur teilweisen Legalisierung von Cannabis stoßen nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den Handwerksbetrieben im Land auf heftige Kritik.

Dazu kommentierte Dirk Neumann, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer in Halle: „Leider kennen einige Handwerker das Problem, wenn gerade junge Arbeitnehmer von Cannabis berauscht im Betrieb erscheinen. Arbeitgeber können es in dem Fall nicht verantworten, dass Arbeitnehmer handwerklich tätig werden, denn es gibt viele Bereiche, die gefahrengeneigt sind. Wir können den Arbeitsschutz nicht mehr sicherstellen, wenn nun bald legal Cannabis konsumiert werden kann.“

Lieber Herr Neumann,

auch ich bin aus anderen Motiven ein Gegner der Legalisierung. Aber Sie als Verbandsvertreter müssen das ArbSchG kennen, um zu wissen, dass so etwas in der Pflicht der Arbeitgeber liegt, nicht arbeitsfähige Personen begleitet nach Hause zu senden – so ist es auch beim Alkohol und bei allen anderen psychotropen Substanzen!!

Und wenn Ihre Mitgliedsbetriebe das nicht wissen, dann Gute Nacht, Herr Neumann.

Mehr gibt’s hier auch für Handwerker: Suchtmittel am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

DGUV Regel 109-009 Fahrzeuginstandhaltung

Wurde im März 2023 aktualisiert.

Die letzte Fassung der DGUV-Regel zur Fahrzeuginstandsetzung stammte aus dem Jahr 2006. Seither hat eine Reihe neuer Techniken im Automobilbau Einzug gehalten. Dazu zählen beispielsweise Bauteile aus hochfesten Stählen oder Kohlefaserverstärktem Kunststoff, elektrische Antriebe, Wasserstoff-Brennstoffzellen, eine ganze Reihe elektronischer Sicherheits- und Assistenzsysteme, aber auch das Kältemittel R1234yf in Klimaanlagen. Aus diesem Grund hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für eine grundlegende inhaltliche Aktualisierung der DGUV-Regel 109-009 entschieden.

HSE 4.0 setzt dies in den vielen Trainingsvorlagen bereits um – Download bei der DGUV

Es betrifft jede Branche! Spielehersteller Ubisoft hat Probleme mit dem Arbeitsschutz

Ubisoft schließt Filialen im Vertriebsnetz und hat Probleme mit dem Arbeitsschutz

Benelux-Filiale sperrt überraschend zu. Bei Ubisoft Montpellier häufen sich Fälle von Burnout.

Arbeitsinspektorat geht Burnout-Fällen nach

Ubisoft geriet nicht nur wegen sinkender Umsätze in die Schlagzeilen, immer wieder wird dem Publisher vorgeworfen, ein toxisches Arbeitsumfeld zu dulden. So startete das örtliche Arbeitsinspektorat in Montpellier Ende Februar Ermittlungen gegen die örtliche Ubisoft-Niederlassung, weil dort auffällig viele Angestellte wegen Burnouts krankgeschrieben sind. Demnach sollen von 350 Mitarbeitenden …

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Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz bedarf der Schulung – HSE 4.0 Pflichten einer Führungskraft im Arbeitsschutz

Mit HSE 4.0 können Sie Ihre Führungskräften einfach und rechtssicher schulen, was deren Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz sind. Wenn Sie dann Pflichten übertragen gibt es einiges zu beachten.

Arbeitsschutz richtig delegieren – oder zu viele Köche verderben den Brei

16.02.2023

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. In der Praxis wird jedoch häufig von der gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit zu beauftragen, dem Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortlichkeit geht dann im entsprechenden Umfang auf diesen Arbeitsschutzbeauftragten über, wobei die Kontrollpflicht immer beim Arbeitgeber verbleibt.
Bei der Pflichtenübertragung passieren in der betrieblichen Praxis allerdings häufig Fehler. Insbesondere ist es mit einer „Formalbeauftragung“ nicht getan, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Entscheidung v. 13.07.2021 – I-7 U 41/20) erneut deutlich macht.

Entscheidung des OLG Hamm

Das Unternehmen hatte sich im entschiedenen Fall nicht die Mühe gemacht, einen oder ggf. mehrere Mitarbeiter aufgrund ihrer Fachkunde und Zuverlässigkeit zu Arbeitsschutzbeauftragten zu bestellen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG), sondern pauschal sämtliche Gesellen zu Teamleitern ernannt, die nach der allgemein gehaltenen Stellenbeschreibung für die eigene und die Sicherheit der Mitarbeiter verantwortlich sein sollten. So einfach geht es nicht, wie das OLG Hamm urteilte:

„[…]. Dieses „Teamleiter-Konzept“ konterkariert aber geradezu die gesetzlichen Vorgaben; denn diese werden durch dieses System bewusst umgangen. So wird gerade im Zuge der Aufgabendelegation keine Auswahlentscheidung getroffen, sondern unterstellt, es gebe nur zuverlässige und fachkundige Personen im Unternehmen in Gestalt jedes Gesellen. Das ist jedenfalls in der gelebten Beliebigkeit nicht tragfähig; denn es war bei Einsatz mehrerer Gesellen auf einer Baustelle, wie der vorliegende Fall zeigt, systembedingt völlig offen, wer dann für den Arbeitgeber die Verantwortung hatte und auch wahrnahm. […]. Diese mangelhafte Organisation durch den [Arbeitgeber] barg gerade die Gefahr, dass sich von mehreren gleichberechtigten Gesellen, die alle für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Mitarbeiter verantwortlich sein sollten, einander gegenüber aber nicht weisungsbefugt waren, letztlich keiner verantwortlich fühlte. Wenn mehrere gleichberechtigte Gesellen vor Ort sind, von denen keiner „den Hut aufhat“, erhöht dies nicht die Sicherheit, sondern schwächt sie.“

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Rechtsfolgen einer (unwirksamen) Delegation

Anforderungen an eine wirksame Delegation

Praxishinweise

Fazit

Quelle Noerr

BAuA: Arbeitszeitreport Deutschland

Arbeitszeiten sind nicht nur ein Schlüsselfaktor für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern bestimmen auch, wann und wie viel Zeit den Beschäftigten für Erholung und Privatleben zur Verfügung steht. Der Arbeitszeitreport Deutschland (BAuA, 2022) gibt einen repräsentativen Überblick der Arbeitszeiten von Erwerbstätigen in Deutschland.

Durchschnittlich arbeiten abhängig Beschäftigte 38,4 Stunden pro Woche. Die Mehrheit der Beschäftigten möchte ihre Arbeitszeit verkürzen, etwa die Hälfte der Beschäftigten will zudem weniger als 5 Tage in der Woche arbeiten. 39 Prozent der Beschäftigten arbeiten regelmäßig am Wochenende. Gleichzeitig haben für viele Beschäftigte die Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, deutlich zugenommen.

Hier vollständigen Bericht der Umfrage runterladen.

Arbeitssicherheit: Junge Führungskräfte nicht allein lassen mit ihren Pflichten

Geht es um den betrieblichen Arbeitsschutz, werden die Newcomer unter den Führungskräften nicht selten ins kalte Wasser geworfen.

Was erwarten junge Führungskräfte? Stundenlange Präsenzunterweisungen oder erstmal ein wenig Selbstlernstoff? Unsere Erfahrung zeigt, erstmal selbst aufschlauen dann gerne Austausch.

Mit HSE 4.0 haben Sie das ultimative Werkzeug um dies effektiv, schnell und an Ihre betrieblichen Anforderungen angepasst umzusetzen. Kein One-fits-All Training in dem 80% der Inhalte nicht passen und man 2 Stunden da sitzt und alles für die Katz ist. Die Inhalte, die Sie vermitteln wollen in 15 Minuten umgesetzt und dann kanns losgehen im Web und in der App.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) plädiert daher dafür, die Nachwuchskräfte frühzeitig auf die Pflichten rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorzubereiten. Frühzeitige Fortbildungen sind aus Sicht des Spitzenverbandes der Unfallversicherungen das Mittel der Wahl für Führungskräfte in spe, um das Wesentliche über die Organisation von betrieblichem Arbeitsschutz zu erfahren oder zu lernen, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist.

Das gilt insbesondere dann, wenn ein Unternehmen seinen Managerinnen und Managern die Verantwortung für die Pflichten überträgt, die im Arbeitsschutzgesetz aufgelistet sind. Dies verdeutlicht der Artikel „Frisch verantwortlich“ in der aktuellen Ausgabe des DGUV-Magazins top eins. In punkto Gefährdungsbeurteilung bedeutet dies beispielsweise, dass die Führungskräfte „mögliche physische und psychische Gefährdungen für Beschäftigte und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen“ ermitteln und dokumentieren müssen. Voraussetzung dafür ist entsprechendes Knowhow.

BSG stärkt Unfallversicherungsrechte für Ehrenamtliche – Unterweisungen sind jetzt unbedingt angebracht

8.12.2022

Sind Ehrenamtliche Mitarbeiter im Unfallfall versichert? Das BSG sagt klar ja und auch das Gesetz sagt ja:

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes (idF des Gesetzes vom 15.4.2015, BGBl. I S. 583 mWv 1.1.1997)

(1) Kraft Gesetzes sind versichert

1. …

12. Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen.

Das führt dazu, dass Organisationen mit ehrenamtlichen Helfern diese unterweisen müssen. HSE 4.0 bietet die Möglichkeit mit über 126 Themen ehrenamtliche Mitarbeiter: innen effektiv, schnell und rechtssicher zu unterweisen.

2 Fälle:

Die Klägerin im ersten Fall (BSG, Urteil vom 8.12.2022, B 2 U 19/20 R) war Mitglied eines Frauenchores, der am 3.12.2016 in den Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde ein öffentliches Adventssingen darbieten wollte. Die Absprache für den Auftritt erfolgte zwischen der Vorsitzenden des Frauenchores und dem Pfarrer der Kirchengemeinde. Die Raumnutzung erfolgte im Einverständnis mit der Kirchengemeinde, die die Veranstaltung im lokalen Amtsblatt unter der Rubrik „Kirchliche Nachrichten“ ankündigte. Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen für die Chormitglieder wegen des Auftritts waren nicht vorgesehen. Auf dem Weg zu diesem Auftritt verunglückte die Klägerin mit ihrem PKW bei Glatteis und verletzte sich schwer. Die für Vereine und Religionsgemeinschaften zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsschutz. Auch die für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte zuständige und beklagte Unfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Versicherungsschutzes ab. Zum Urteil

Der Kläger des zweiten Falls (BSG, Urteil vom 8.12.2022, B 2 U 14/20 R) ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins, der seit 25 Jahren eine Freundschaft mit einem anderen DRK-Ortsverein pflegt. Die Mitglieder der Ortsvereine besuchen sich regelmäßig wechselseitig zu ihren Generalversammlungen und führen gemeinsame Veranstaltungen durch. Auf Einladung fuhren der Kläger und fünf weitere Mitglieder seines Ortsvereins an einem Samstagabend im März 2017 im Mannschaftsbus zur Generalversammlung des befreundeten Ortsvereins. Hierbei verunglückten sie. Der Kläger wurde schwer verletzt. Zum Urteil

Mit dem Flachmann zur Arbeit – Immer mehr Berufstätige alkoholabhängig – KKH-Experte: Rechtzeitig Hilfe suchen

Das Thema Alkohol am Arbeitsplatz und Umgang mit alkoho0lisierten oder unter anderen psychotropen Substanzen stehende Kolleg: Innen behandeln wir in unseren Trainings bereits in der jährlichen Basisunterweisung und in 5 anderen Unterweisungen wie z.B. für Führungskräfte, aber sehen Sie selbst.

Hierzu folgende Studie der KKH

Hannover, 15.12.2022

Stress ohne Ende, Konkurrenz, Existenzängste: Die Arbeitswelt zerreibt viele Berufstätige, erst recht seit Corona. Immer mehr Beschäftigte greifen mittlerweile zu Alkohol – mit ernsten Folgen für Gesundheit, Privatleben, Job und Wirtschaft. Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse sind vor allem immer mehr Arbeitnehmer: innen in den Dreißigern und Vierzigern betroffen. So ist die Zahl der KKH-versicherten Berufstätigen mit exzessiven Alkoholkonsum von 2011 auf 2021 bundesweit um rund ein Drittel (32 Prozent) gestiegen, in der Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen sogar um 88,5 Prozent. Dazu zählen neben dem Rauschtrinken auch Abhängigkeit, Entzugserscheinungen und psychische Verhaltensstörungen aufgrund von Alkohol.

Vom Vor-Corona-Jahr 2019 auf das Jahr 2021 verzeichnet die KKH insgesamt ein Plus von mehr als vier Prozent, in der Altersgruppe der 40- bis 44-Jährigen sogar von 18 Prozent. Neben den Arztdiagnosen ist auch die durchschnittliche Krankschreibedauer pro alkoholsüchtigem Beschäftigten gestiegen. Den Höhepunkt der vergangenen fünf Jahre verzeichnet die KKH im ersten Corona-Jahr mit fast 41 Krankheitstagen. 2021 und 2019 waren es im Schnitt je rund 38 Tage. 2018 und 2017 mit je rund 31 Tagen noch deutlich weniger.

Krisen als Konsumtreiber

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Neue Online Unterweisungen

HSE 4.0 bietet wieder neue Unterweisungsvorlagen an

  • Verwendung und Gebrauch von Anschlagmittel beim Krantransport

Sichere Bedienung von Krananlagen

Demnächst in Veröffentlichung

  • Grundlagen des Lieferkettengesetzes für Führungskräfte / Mitarbeiter
  • Grundlagen des Hinweisgebergesetzes für mittelständische / kleine Unternehmen

Insgesamt bietet HSE 4.0 159 verschiedene Unterweisungsvorlagen an, welche sehr einfach durch die Kunden an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden können. Das spart Zeit und Kosten und hilft Unfälle zu verhindern.

HSE 4.0 – Ihr effizientes und agiles Unterweisungssystem für kleine, mittelständische und große Unternehmen.