Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 4

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Zufriedenheit aller Ihrer Mitarbeiter: innen und Führungskräfte, denn Sie zeigen den Menschen, die für Ihr Unternehmen arbeiten, dass diese Ihnen am Herzen liegen, dass Sie möächten,m dass diese Menschen abends wieder gesund bei Ihren Familien sind. Und diese Zufriedenheit kann Ihnen helfen im Wettbewerb um die Besten. Die besten Mitarbeiter: innen langfristig zu halten und neue Mitarbeiter: innen zu finden und zu binden. Sie haben einen Vorteil im täglichen „War for Talents“ auch als mittelständisches oder kleines Unternehmen gelingt es Ihnen durch „Care for your People“, die Besten zu finden und zu halten.

Durch die Teilnahme an Präsenzschulungen oder Onlinekursen oder eine Mischung aus beidem, helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen und Ihren Mitarbeiter: innen sicherer zu arbeiten. Aber Schulungen müsen zielgruppenorientiert sein, ein Inhalt für einen Führungskraft oder einen Geschäftsführer ist weder von den Themen noch vom Wording geeignet für alle Mitarbeiter: innen. Geben Sie Ihnen etwas, dass Sie verstehen, denn nur Schulen reicht nicht – Mit HSE 4.0 schaffen Sie es einfach verständliche Inhalte in kürzester Zeit zu erstellen und zeitnah Ihren Mitarbeiter: innen zuzuweisen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Abfallvermeidung fängt vor unserer eigenen Haustüre an

Download Food Waste Report

40 Prozent aller produzierten Lebensmittel werden laut einer Studie weggeworfen. Das schadet dem Klima. Lösungsansätze gibt es – doch am Ende wird es auf die Verbraucher ankommen.

29,5 Tonnen Lebensmittel werden laut Food Waste Report Index der Vereinten Nationen (UN) auf der Welt pro Sekunde weggeworfen. Zudem sagt eine Studie der Umweltorganisation WWF, dass pro Jahr weltweit 1,2 Milliarden Tonnen schon in der Landwirtschaft verloren gehen, bevor daraus überhaupt ein Produkt entstanden ist. Etwa 40 Prozent aller produzierten Lebensmittel landen demnach im Abfall und diese sind verantwortlich für 8-10% aller weltweiten Treibhausgasemissionen.

Quelle FAZ vom 3.11.21 „Wie wirkt sich diese Verschwendung auf das Klima aus? Dazu haben Forscher mit einer in der Fachzeitschrift Nature Food veröffentlichten Datenbank zum Treibhausgasausstoß der globalen Lebensmittelindustrie erstmals Zahlen vorgelegt. Sie zeigen, dass das Ernährungssystem mit den Prozessen rund um die Herstellung, den Verkauf und den Verzehr eines Produkts 2015 für ein Drittel der menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich war. Da laut Food Waste Report Index ein Drittel aller Lebensmittel weggeworfen werden, sind die für die Tonne produzierten Waren für acht bis zehn Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich, rechnet die UN vor.“

Der Food Waste Report Index, der unterschiedliche Einzelstudien heranzieht, gibt zum Beispiel an, dass in Deutschland pro Kopf im Jahr 75 Kilogramm in Privathaushalten weggeworfen werden. In Ghana (84 Kilogramm), Kenia (99) und im Libanon (105) sind es deutlich mehr. „Das liegt häufig daran, dass es in solchen Ländern oft schlechtere Lagerungsmöglichkeiten gibt“, sagt Felicitas Schneider vom Thünen-Institut, die als Autorin an der Studie für das BMEL mitgewirkt hat. Und die Essgewohnheiten unterscheiden sich von denen der Westeuropäer. Nichtsdestotrotz: Die Lebensmittelverschwendung ist ein globales Problem, keineswegs nur eines der hoch entwickelten Industrienationen.

Was bringen Gesetze? Verhindern Gesetze, dass Lebensmittel weggeworfen werden – NEIN! Wir, die Menschen verhindern dies, indem wir bewusster konsumieren, nur das kaufen, was wir wirklich brauchen und mit dem Überschuss so umgehen, wie wir es auch früher ohne Mindesthaltbarkeitsdatum gemacht haben – was noch gut war wurde gegessen. Denn letztendlich sagt die Studie im Auftrag des BMEL, dass nur 4 Prozent der weggeworfenen Produkte in Deutschland auf den Lebensmitteleinzelhandel zurückzuführen sind. Einen viel größeren Anteil haben Primärproduktion (12 Prozent), Verarbeitung (18 Prozent), Außer-Haus-Verpflegung (14 Prozent) und Privathaushalte (52 Prozent).

Hinsichtlich Gesetze, welche ein Wegwerfen verbieten schauen wir doch nach Frankreich „Die Menge der gespendeten Lebensmittel hat sich zwar vergrößert, die Qualität aber verschlechtert.“ Die sozialen Einrichtungen seien mit Lebensmitteln überflutet worden. Um eine gute gesetzliche Regelung zu finden, brauche es viele Diskussionsrunden. Zudem sei nicht nur die Politik in den einzelnen Ländern gefragt: „Wichtig wäre es, die G 20 dafür zu gewinnen, etwas zu tun. Auch weil sie eine Vorbildfunktion haben.“ Einsparpotentiale sieht sie zudem bei Produktion und Verarbeitung – durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Absatzplanung etwa. Doch am Ende wird es vor allem auf die Verbraucher ankommen.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 3

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Kompetenz aller Ihrer Führungskräfte, denn nicht nur a) diese müssen auch unterwiesen werden, sondern b) sie müssen sich auch damit beschäftigen, was in ihrem Team und an deren Arbeitsplätzen vor sich geht. Denn nur, wenn Führungskräfte wirklich durch Beispiel führen, sind sie Führungskräfte. Und wenn sie dann noch bei kritischen arbeitsplatzbezogenen Themen selbst unterweisen (oder daran teilnehmen), dann erhöht dies auch ihre und die Kompetenz aller.

Helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen, indem Sie diese dann auch im Nachgang bei administrativen Dokumentationstätigkeiten mit HSE 4.0 entlasten. Sie werden es Ihnen danken durch noch mehr Engagement und noch mehr Kompetenz.

Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 2

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme erhöhen die Rechtssicherheit, wenn Dokumentation, Verantwortung und Prozesse klar geregelt sind. Da bringt HSE 4.0 mehr … mehr rechtssichere Dokumentation, mehr Klarheit in Prozessen und mehr Eindeutigkeit in Verantwortung!

Denn nur klare Prozesse und Verantwortungen erhöhen die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Dazu kann HSE 4.0 einen sehr guten Beitrag leisten. Wir schaffen Transparenz in Prozessen und Verantwortung und nur mit Transparenz und nicht mit Hochglanz 1-fits-all Trainings können Sie zu mehr Arbeits-, Rechts- und Sicherheit kommen und dabei Ihre Mitarbeiter: innen noch digital fitter machen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 1

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme können die Rechtssicherheit erhöhen, aber dazu bedarf es auch einem Unterweisungstool wie HSE 4.0.

Denn nur wer auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Unterweist (Arbeitsplatzbezogen, Mitarbeiter:innen bezogen und verantwortungsbezogen), der erhöht die Rechtssicherheit. Und noch ein Tipp viele E-Learning Tools und auch HSE Unterweisungstools tun dies nicht. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Psychische Belastungen häufig ignoriert

Mit HSE 4.0 führen Sie auch Ihre psychischen Gefährdungsbeurteilungen durch – besonders in der heutigen Zeit, in der mehr und mehr Mitarbeiter: innen mobile Arbeitsplätze haben. – sprechen Sie mit uns .

Presseportal Aktuelle DEKRA Umfrage zeigt Defizite beim Arbeitsschutz

Viele Unternehmen ignorieren nach wie vor die gesetzliche Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefahren für die Mitarbeiter. Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten (31 Prozent) sagt laut einer aktuellen DEKRA Befragung, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gab. Bei 53 Prozent war dies nach eigenen Angaben nicht der Fall, 15 Prozent waren sich nicht sicher. DEKRA Experten appellieren, die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen ebenso ernst zu nehmen wie die körperlicher Gefahren.

Das Institut forsa hat im Oktober 2021 im Auftrag der Prüforganisation DEKRA repräsentativ bundesweit 1.014 Beschäftigte befragt. Ein Schwerpunkt war unter anderem die psychische Situation bei der Arbeit sowie das Wohlbefinden der Mitarbeiter.

[weiterlesen …]

FÜHRUNGSKRÄFTE IM ARBEITSSCHUTZ AN HOCHSCHULEN

21.10.2021 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V.

Bei der Festlegung der Verantwortungsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung im der #Arbeitssicherheit an #Universitäten und #Hochschulen gibt es wohl immer noch Klärungsbedarfe.

Erfahrungen aus qualitativen Interviews mit Hochschulvertreter: innen

Die Thematik Festlegung von Verantwortungsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung von Führungskräften im Arbeitsschutz wird seit dem „Augsburger Urteil“ durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 2 C 18.1,5 vom 23. Juni 2016) stetig und kontrovers an den Hochschulen diskutiert. Viele Hochschulen haben sich mittlerweile damit befasst, ihre Praxis der Pflichtenübertragung an die Anforderungen des Gerichtsurteils anzupassen bzw. diese neu aufzustellen. Das HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) hat diese Thematik kontinuierlich verfolgt und bearbeitet.

In der vorliegenden Publikation werden Ergebnisse einer von HIS-HE durchgeführten Interviewreihe an ausgewählten Einrichtungen, die u. a. bereits neue bzw. modifizierte Verfahren zur Pflichtenübertragung entwickelt haben oder in der Entwicklung weit fortgeschritten sind, dargestellt.

[zum Download]

Mobile Arbeit: So geht Homeoffice im Ausland

Rechte von Beschäftigten, Mitbestimmung des Betriebsrats, Versicherungsschutz – mobiles Arbeiten zieht viele Fragen nach sind. Vor allem dann, wenn Mitarbeitende ihren flexiblen Arbeitsplatz außerhalb Deutschlands einrichten.

Nachdem zum 1. Juli 2021 der pandemiebedingte kurzeitige Anspruch auf Homeoffice weggefallen ist, liegt die Bewilligung mobiler Arbeit wieder im Hoheitsbereich des Arbeitgebers. Klar ist allerdings, dass viele Unternehmen und Firmenchefs Errungenschaften, die sich als gut praktikabel und von Mitarbeiter: innen geschätzt etabliert haben, nicht zurückfahren wollen. Ganz vorn dabei sind Homeoffice-Regelungen, die während Corona von der Ausnahme zur Regel geworden sind.

Doch auch hier sind Sonderfälle denkbar, zum Beispiel, wenn Beschäftigte aus dem Ausland heraus arbeiten wollen. Dann ist unbedingt zu prüfen, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich wird, was insbesondere in Nicht-EU-Staaten der Fall sein kann. Zu beachten sind auch mögliche Sonderregelungen im Ausland, zum Beispiel zu Arbeitsschutz oder Arbeitszeiten, die deutsches Recht verdrängen, selbst wenn dieses von den Arbeitsvertragsparteien als maßgeblich vereinbart wurde.

Wichtig: Beim Homeoffice als eine Form der mobilen Arbeit bestimmt der Betriebsrat mit, § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Diese Neuregelung ist ein Auffangtatbestand, der neben anderen etablierten Mitbestimmungsrechten besteht, zum Beispiel bezüglich Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Klarheit bei Arbeitsunfall

Eine weitere Neuregelung, die mehr Klarheit beim Homeoffice bringen soll, ist in neuen § 8 Abs. 1 SGB VII zu finden: Demnach gilt im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise wie im Betrieb. Liegt also ein Arbeitsunfall vor, dann sind Betroffene unfallversichert, auch außerhalb Deutschlands.

Möchte der Betriebsrat Klarheit schaffen, sollte mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice/mobilen Arbeiten ausgehandelt werden, die auch Auslandsaufenthalte regelt und sich auch mit Fragen befasst, wie beispielsweise Arbeitsmittel und Kosten für abwesenheitsbedingte Mehraufwendungen (Spesen).

[…zum Beitrag]

Plattformökonomie: Der Arbeitsschutz von morgen

Immer mehr Menschen verdienen den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familien mit Tätigkeiten für Plattformen, wie Uber, Lieferando und andere Plattformen, die Verbrauchern Servicedienstleistungen anbieten, welche von Angestellten (wie bei Gorilla) oder selbstständigen Einzelunternehmern erbracht werden.

von Steffen Stierle veröffentlicht im TAGESSPIEGEL BACKGROUND am 21.10.2021

In der Plattformökonomie sind althergebrachte Arbeitsschutzstandards aufgrund des unklaren Status der Beschäftigten oft unwirksam. Ein neuer Regelrahmen muss her. Ein Vorstoß des Arbeitsministeriums auf nationaler Ebene ist jedoch im Sande verlaufen. Die EU-Kommission will zum Jahresende Vorschläge unterbreiten.

Die digitale Transformation verändert die Arbeitswelt fundamental. Daher ist die Politik gefordert, den regulatorischen Rahmen des Wirtschaftens anzupassen. In der Plattformökonomie zeigt sich bereits heute, wie schlecht der alte Rahmen zu den neuen Jobs passt – vor allem wenn es um den Schutz und die Rechte der Beschäftigten geht. Es zeigt sich aber auch, wie schwierig es ist, einen zeitgemäßen Arbeitnehmerschutz zu entwickeln und umzusetzen.

Dieses Problem wird umso größer, je bedeutender Plattformen wie Uber oder Lieferando werden. Europaweit verdienen laut Schätzungen rund elf Prozent der Beschäftigten zumindest einen relevanten Teil ihres Einkommens über Plattformen – Tendenz steigend. Doch welchen Status haben die Plattformarbeiter – angestellt oder selbständig? Dieses Raster funktioniert nicht mehr. Formal sind viele selbständig, faktisch aber wie Angestellte in die Arbeitsorganisation eingegliedert, unterliegen personenbezogenen Weisungen und konkreten Vorgaben zu Inhalt, Zeit und Ort der Tätigkeit. Eine Konstellation, die zur Ausbeutung durch die Betreiber einlädt: Rechte wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Höchstarbeitszeiten sind ausgehebelt.

Nationale Regulierung gescheitert

Wie schwierig es jedoch ist, die Plattformökonomie zu regulieren, zeigt eine Initiative des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). „Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen“, hatte Ressortleiter Hubertus Heil (SPD) im vergangenen November … [weiterlesen]

Arbeitsunfall: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft

Quelle: Stiftung Warentest 10/2021

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Der Schutz im Home­Office ist jetzt umfassender. […]

Home­office. Seit dem 18. Juni 2021 gelten durch das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz Verbesserungen beim Unfallversicherungsschutz im Home­office. Unfälle zu Hause oder das Bringen von Kindern zu Kita und Schule von zu Hause aus und zurück sind jetzt besser versichert. […]

Alle Informationen hier.

Bei der Arbeit infiziert

Quelle: Finanztest 10/2021 und Stiftung Warentest 9/2021

Corona. Stecken sich Angestellte im Job an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch. …

Fast vier Millionen Menschen haben sich in Deutschland seit dem Beginn der Pandemie mit dem Corona-Virus infiziert. Zu Ansteckungen kommt es überall, wo sich Menschen begegnen -auch am Arbeitsplatz. Hat sich dort ein Arbeitnehmer mit dem Virus infiziert, kann das unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. In diesem Fall haben Erkrankte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungen und zahlt bei Langzeitfolgen eine Verletztenrente. Im Todesfall unterstützt sie die Hinterbliebenen finanziell. Doch die Leistungen gibt es nicht automatisch.

Zunächst muss der zuständige Unfallversicherungsträger die Corona-Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkennen. Wir sagen, welche Schwierigkeiten je nach Berufsgruppe zu überwinden sind. Viele Arbeitgeber rühren sich nicht In einigen Fällen ist die erste Hürde gleich der eigene Arbeitgeber. Eigentlich muss dieser Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle umgehend beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen, der je nach Branche eine bestimmte Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist. Karin Wüst, Leiterin der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten, sagt: Wir erleben bei Corona jedoch viele Fälle, bei denen Arbeitgeber das nicht tun. Auch nach Aufforderung nicht. Meine Vermutung ist, dass sie nicht eingestehen wollen, dass es in ihrem Betrieb eine Ansteckung gab. Dabei kann das auch mit einem Hygienekonzept passieren.“ Gemeinsam mit ihrem Team

Finanztest Rat: Infektion melden. Sie haben sich bei der Arbeit mit Corona angesteckt? Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber dies bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse meldet. Bitten Sie um eine Durchschrift der Meldung. Weigert er sich, die Infektion zu melden, können Sie dies auch selbst tun. Die Meldung ist auch nachträglich möglich. leichte Symptome. Hat die Erkrankung bei Ihnen einen milden Verlauf? Bemühen Sie sich trotzdem um Anerkennung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. So sind Sie abgesichert, falls Sie später unter Langzeitfolgen leiden. Wichtig: Lassen Sie sich mindestens drei Tage krankschreiben.

HSE 4.0, EHS, E-Learning 4.0

Möglichkeiten von digitalen Unterweisungen ausschöpfen

Kommentar zum Artikel von Dr. Joerg Hensiek, Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft

Digitale Lösungen werden niemals Präsenzunterweisungen ersetzen, aber digitale Lösungen können Präsenzunterweisungen wirkungsvoll und nachhaltig unterstützen:

Durch Checkfragen und Nachfragen der Führungskraft bei mangelndem Verständnis

Durch angepasste Inhalte – Führungskräfte bedürfen anderer Inhalte wie z.B. Auszubildene, deutschsprachige Mitarbeiter*Innen Inhalte in deutsch, nicht-deutschsprachige Mitarbeiter*Innen Inhalte in Ihrer Landessprache

Die Unterweisung muss dem vorgegebenen Prozess des ArbSchG folgen – Unterweisen und Fragen beantworten – durch interaktive Chats oder einfach durch persönliche Gespräche auf jeden Fall muzss die Führungskraft teil dieses Prozesses sein und nicht der (externe) Trainer, um auf spezielle Gefährdungen am Arbeitsplatz einzugehen

Und natürlich müssen Inhalte einfach aber auch revisionssicher gepflegt werden können, Folgeunterweisungen nachgehalten werden und Zertifikate eindeutig sein (ohne handschriftliches Gekritzel) …

Digitale Unterweisungen können rechtssicher sein, aber nicht durch ein Videotraining und ein paar Fragen, sondern es gehört sehr viel mehr dazu – sprechen Sie mit uns. Und wir helfen Ihnen beim digital Upskilling Ihrer Mitarbeiter:Innen, damit Sie zukunftssicherer werden … einfach, pragmatisch, nachhaltig

For english visit our website and get an online translation

Auszüge des Artikels:

Online-Unterweisungen können und dürfen mündliche Präsenzunterweisungen nicht ersetzen. Sie sind aber eine wertvolle Hilfe, um Beschäftigte in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuführen sowie vor und nach der eigentlichen Unterweisung Lerninhalte zu vermitteln oder zu vertiefen. Elektronische Unterweisungen boten zunächst nur allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Doch seitdem erste interaktive Lernmodule existieren, mit denen auch spezifische und individualisierte Informationen zur Arbeitssicherheit an spezifischen Arbeitsplätzen im Betrieb vermittelt werden können, stellen sie endgültig eine sinnvolle Ergänzung für die betriebliche Unterweisungsorganisation dar.

[…]

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Unterweisungen online durchzuführen kann die Präsenzunterweisungen mit ihren praktischen Übungen und der ständigen Interaktion von Unterweisenden und Beschäftigten nicht 100% ersetzen. Wenn sich die Digitalangebote zudem ausschließlich auf Texte, Präsentationen oder Videos mit allgemeinen Inhalten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ohne Möglichkeit der praktischen Teilnahme für die Unterweisungsteilnehmer beschränken, ist der Nutzen überschaubar.“

Mittlerweile gibt es aber bereits didaktisch und methodisch gut aufbereitete E-Learning-Module, die in der Lage sind, die Anforderungen und Verhältnisse im jeweiligen Betrieb genau abzubilden. Einige Software-Programme können sogar schon an die Interessen und Möglichkeiten der Unterweisungsteilnehmer angepasst werden, beispielsweise hinsichtlich Sprache, Bearbeitungsumfang oder beruflichem Hintergrund.

Eine weitere Bedingung für eine erfolgreiche und effiziente Online-Unterweisung ist, dass das jeweilige Programm auch Feedback-Möglichkeiten bietet, d.h. die Teilnehmer können dem Unterweiser Fragen stellen und umgekehrt können Führungskräfte oder Unterweiser sich vergewissern, ob die Inhalte von den Beschäftigten richtig verstanden (und verinnerlicht) wurden.

Selbstverständlich können Online-Unterweisungen auch nur von Beschäftigten erfolgreich absolviert werden, die „Online-Kompetenz“ besitzen. Bei Mitarbeitern, die eine solche Grundvoraussetzung nicht mitbringen, ist es fraglich, ob das E-Learning ein geeigneter Lernweg ist.

Wann sind Online-Unterweisungen rechtssicher?

Die Unterweisung durch elektronische Medien kann laut DGUV Regel 100-001 nur ein Zusatzangebot zu erforderlichen Präsenzunterweisungen sein. Ebenso wie diese müssen Online-Unterweisungen allerdings nachvollziehbar dokumentiert und rechtssicher sein.

Für die rechtsverbindliche und nachweisliche Teilnahme an einer Online-Unterweisung reicht in der Regel die Anmeldung der Mitarbeiter im betrieblichen Intranet mit Name und Kennwort aus. Hierzu müssen im Vorfeld spezifizierte Zugangsrechte an die Teilnehmer vergeben werden.

Eine absolute Rechtssicherheit bei elektronischen Unterweisungen gibt es aber (noch) nicht. Relative Rechtssicherheit für die Anwender und Unternehmen ergibt sich aber, wenn

das Unternehmen nachvollziehbar begründen kann, warum es zusätzlich zur Präsenzunterweisung elektronische Angebote für die Beschäftigten eingeführt hat,

die Unterweisungen stets detailliert dokumentiert sind,

das Unternehmen den Lernerfolg durch Online-Unterweisungen regelmäßig überprüft,

die Online-Unterweisung nachweislich den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verbessert,

die Unterweisungsteilnehmer und Unterweisenden über die Inhalte der Online-Unterweisungen durch Feedbackfunktionen kontinuierlich im Austausch sein können.

Ein- und Durchführung von Online-Unterweisungen

Bei der Einführung eines Systems für Online-Unterweisungen müssen zwei Bereiche digital abgebildet werden: Die Organisationsstrukturen und -prozesse einerseits sowie die Unterweisungsinhalte andererseits. Zu den relevanten Daten hinsichtlich der Organisationsstruktur des Unternehmens gehören beispielsweise die verschiedenen Standorte, Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Mitarbeiterdaten.

Das Ziel dabei ist, Automatismen zu schaffen. So bekommen zum Beispiel die Beschäftigten eines bestimmten Produktionsbereichs am Standort A immer zum gleichen Zeitpunkt im Jahr eine für sie relevante Unterweisung zugewiesen. Die Unterweisungsinhalte werden als Power-Point- oder PDF-Datei von den Verantwortlichen, zum Beispiel Fachkräften für Arbeitssicherheit, zusammengestellt. Neue Software-Programme bieten mittlerweile aber auch interaktive Lernformate, die aber ebenfalls mit betriebsspezifischen Inhalten befüllt werden können.

Bei der Durchführung von Online-Unterweisungen sollte ein Unternehmen in folgenden Etappen bzw. Stufen vorgehen:

Der vom Arbeitgeber bestimmte Unterweiser verantwortet auch die Organisation von Online-Unterweisungen. Er wählt für die Beschäftigten das Thema der Unterweisung aus und gibt ihnen einen Zeitraum vor, in dem sie die Aufgaben bearbeiten müssen.

Die Beschäftigten erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail des Unterweisers, die eine offene Unterweisung mit Schulungsaufgaben ankündigt. In für sie passenden Zeiten loggen sie sich in das System ein und bearbeiten die an sie gestellten Aufgaben.

Sowohl Unterweiser als auch Unterweisungsteilnehmer können den Bearbeitungsstand jeder Unterweisungsaufgabe jederzeit in Echtzeit im System verfolgen.

Die Sicherheitsexperten im Unternehmen, insbesondere die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, müssen die Unterweisungsinhalte ständig auf dem neuesten Stand halten. Ergeben sich technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Änderungen werden diese als neue Inhalte von ihnen in das System eingepflegt und erweitern die jeweiligen Unterweisungsdokumente.

Der Unterweiser oder noch besser die Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentieren jede absolvierte Unterweisung. Dabei erstellen und exportieren sie entsprechende Zertifikate.

Unterweisung im Arbeitsschutz: Wichtige Grundlagen und Fakten Teil 3

Fortsetzung von Teil 3

Präsenzunterweisung – Digitale Unterweisung

Diese Voraussetzungen erfüllt in der Regel nur eine mündliche Unterweisung, also eine Präsenzunterweisung in den Räumlichkeiten des Unternehmens. Die Unterstützung mit elektronischen Medien soll und kann nicht die persönliche Unterweisung und das Mitarbeitergespräch durch den jeweiligen Vorgesetzten vor Ort ersetzen. Daher verbleibt beim Unterweisenden immer die Verpflichtung, sich selbst zu vergewissern, dass bei dem Beschäftigten keine Unklarheiten über die Gefährdungen und das von ihm erwartete Verhalten mehr bestehen. Mitarbeiter*Innen müssen die Möglichkeit haben zu den Unterweisungen Ihre Fragen stellen zu können und Führungskräfte sollten wissen, welche Wissenslücken Mitarbeiter*Innen haben, damit gezielt auf Gefahren und Risiken eingegangen werden kann.

Allerdings haben technische Entwicklungen sowie die besondere Lage in der letzten Zeit (Homeofficearbeit während der Lockdown-Phasen) die Situation zumindest teilweise verändert. Viele Beschäftigte müssen von Orten außerhalb der Räumlichkeiten des Unternehmens unterwiesen werden und durch die Nutzung von interaktiven Konferenz-Videosystemen ist der direkte und ständige Austausch zwischen Unterweisenden und Unterwiesenen mittlerweile technisch möglich. Digitale Unterweisungen werden damit zukünftig eine weitaus wichtigere Rolle spielen als bislang.

Dürfen sich Beschäftigte selber unterweisen?

Der Arbeitgeber darf zwar die Verantwortung für die Unterweisung an eine Führungskraft oder eine fachlich gleichwertig qualifizierte Person übertragen, nicht jedoch an andere Beschäftigte ohne Führungsverantwortung und fachliche Kompetenz. Auch im Rahmen von digitalen Unterweisungen bzw. Schulungen mittels E-Learning-Systemen ist eine „Selbst-Unterweisung“ der Beschäftigten ausgeschlossen. Mitarbeiter*Innen müssen die Möglichkeit haben zu den Unterweisungen Ihre Fragen stellen zu können und Führungskräfte sollten wissen, welche Wissenslücken Mitarbeiter*Innen haben, damit gezielt auf Gefahren und Risiken eingegangen werden kann.

Schriftliche Dokumentation der Unterweisung gefordert

Die Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Unterweisung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1. Wie genau die Dokumentation der Unterweisung erfolgen muss, wird nicht definiert. Unterschieden werden kann jedoch grundsätzlich zwischen zwei Dokumentationsarten: der manuellen und der elektronischen Dokumentation. Die Dokumentation muss unbedingt vom Unternehmen aufbewahrt werden, um, beispielsweise im Falle einer Rechtsstreitigkeit, einen konkreten Nachweis über die Durchführung vorweisen zu können. Allerdings bestimmt keine Vorschrift, wie lange genau diese Dokumentation archiviert werden muss.

Müssen Unterweisungen nachgeholt werden?

Jeder Beschäftigte muss an den für ihn bestimmten Unterweisungen teilnehmen. Ist er zum Zeitpunkt der Unterweisung krank oder aus anderen Gründen nicht im Unternehmen, muss er diese zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Arbeitgeber muss für diese Person daher einen neuen Termin zur Unterweisung ansetzen.

Fragen zu HSE 4.0 – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.