Arbeitsschutz brauchen wir nicht! Dieser Satz kann bis zu 30.000 Euro kosten.
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz: Welche Konsequenzen drohen?
Wird ein Verstoß gegen den Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeit angesehen, kann gemäß § 25 ArbSchG ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro drohen.
Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung: 5.000 Euro kann es kosten, wenn
Arbeitsstätten nicht wie vorgeschrieben eingerichtet oder betrieben werden, z.B.
… Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen
… Verkehrswege sind ungeeignet oder mangelhaft
… Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind ungeeignet oder fehlen
… Arbeiten wurden durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erheblichen Gefahr aufgetreten ist
Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig schriftlich festgehalten
… Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft
Und 2.000 Euro für kleinere Vergehen wie…
… gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen sind nicht vorhanden, zu hoch oder zu niedrig
… Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet
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Quelle: www.Arbeitsrechte.de