Arbeitsschutz brauchen wir nicht kostet 30.000 Euro!

Arbeitsschutz brauchen wir nicht! Dieser Satz kann bis zu 30.000 Euro kosten.

Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz: Welche Konsequenzen drohen?

Wird ein Verstoß gegen den Arbeitsschutz als Ordnungswidrigkeit angesehen, kann gemäß § 25 ArbSchG ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro drohen.

Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung: 5.000 Euro kann es kosten, wenn

Arbeitsstätten nicht wie vorgeschrieben eingerichtet oder betrieben werden, z.B.

… Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen

… Verkehrswege sind ungeeignet oder mangelhaft

… Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind ungeeignet oder fehlen

… Arbeiten wurden durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erheblichen Gefahr aufgetreten ist

Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig schriftlich festgehalten

… Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft

Und 2.000 Euro für kleinere Vergehen wie…

… gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen sind nicht vorhanden, zu hoch oder zu niedrig

… Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet

Zum gesamten Kostenauszug geht’s hier

Quelle: www.Arbeitsrechte.de

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

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