Arbeitsschutz in der Corona-Krise – die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

RA Thomas Köllmann, Gastautor

Hinsichtlich des Coronavirus ist konkret zu prüfen, bei welchen Arbeitsabläufen erhöhte Infektionsrisiken existieren. Die auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung zu treffenden Maßnahmen haben den Stand der Technik und der Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Nr. 3 ArbSchG). Die beim BMAS eingerichteten Arbeitsschutzausschüsse (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 ArbSchG) erlassen sogenannte technische Regeln zum Arbeitsschutz, die die Anforderungen in diesen Bereichen konkretisieren. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wurden von diesen Ausschüssen des BMAS erarbeitet und sind damit bei der Umsetzung konkreter betrieblicher Maßnahmen zu beachten.

Die Arbeitsstättenverordnung trifft zudem eine für die Praxis wichtige Vermutungsregelung: Arbeitgeber, die entsprechende Empfehlungen der Ausschüsse für Arbeitsschutz umsetzen, können davon ausgehen, dass sie die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der einschlägigen Verordnungen einhalten (vgl. § 3a Abs. 1. S. 3 ArbStättV). Weicht der Arbeitgeber von solchen Empfehlungen ab, muss er im Streitfall beweisen, dass er andere gleichwertige Maßnahmen umgesetzt hat (vgl. § 3a Abs. 1 S. 4 ArbStättV). Damit besteht zwar keine rechtliche Verpflichtung alle der aufgelisteten Maßnahmen einzuführen, mit Blick auf eine rechtssichere Gestaltung ist aber eine bedarfsgerechte Umsetzung zu empfehlen.

 

Überblick zu den wesentlichen Maßnahmen

Türklinke

Coronaschutz ist Chefsache: vor allem in dieser Zeit! Ein Interview mit Dekra Expertin Karin Müller

Karriere.de: „Coronaschutz ist Chefsache“ – Wie sich Manager jetzt richtig verhalten
Bisher nehmen viele Unternehmen Arbeitsschutz auf die leichte Schulter. Ein Fehler, meint Dekra-Expertin Karin Müller. „Auf keinen Fall müssen Manager alle halbe Stunde über die Gänge rennen. Besser ist es, das Thema Infektionsschutz immer wieder zu kommunizieren.“

Das ganze Interview hier

Wenn Chefs, Geschäftsführer oder Führungskräfte das Thema immer wieder kommunizieren wollen, dann eignen sich Läufe über den Gang oder HSE 4.0, die Plattform mit der Sie Ihre Mitarbeiter immer wieder an wichtige Verhaltensregeln erinnern können egal ob in der App mit Push Mitteilung, per Mail oder im Web – zum Schluss ist dies die einfachste und effektivste Maßnahme!

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BERUFSGENOSSENSCHAFT: Aufsicht kontrolliert Corona-Sicherheit in Apotheken

Plexiglas und Maskenpflicht – die Corona-Pandemie hat das Erscheinungsbild in Apotheken maßgeblich verändert. Und die Inhaber tun gut daran, auf eine strenge Durchsetzung der neuen Sicherheitsvorschriften zu achten. Denn Apothekenberater Ralf Kellner zufolge müssen die Apotheken aktuell damit rechnen, dass sie vermehrt von Pharmazierräten, Amtsapothekern oder der Berufsgenossenschaft Besuch erhalten.

Der Inhaber trägt als Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb. „Das gilt derzeit nicht nur für den Umgang mit Gefahrstoffen, sondern auch für Abwehrmaßnahmen des Coronavirus“, erinnert Kellner. Und die Umsetzung der Maßnahmen werde durchaus kontrolliert, berichtet Kellner aus seiner Tätigkeit als Berater. Die Berufsgenossenschaft (BG) könne unangekündigt Kontrollen in Apotheken durchführen. Und ein Pharmazierat mit „BG-Schein“ prüfe die Umsetzung der Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen einer Revision.

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Quelle: APOTHEKE ADHOC, 05.08.2020 10:00 Uhr

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BildDigitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

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