Digitale Gesundheitskompetenz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken

Kinder und Jugendliche wachsen heute in einem digitalen Umfeld auf. Das heißt aber nicht, dass sie sich zwangsläufig auch gut darin zurechtfinden. Wir wollen die digitale Kompetenz im Bereich Gesundheit stärken – mit unserer neuen Lernplattform Gesundweiser.

Mit dem Ende der Sommerferien rückt auch die digitale Wissensvermittlung an den Schulen wieder in den Fokus. Die neue Online-Lernplattform „Gesundweiser“ unterstützt Lehrkräfte dabei. Sie vermittelt Jugendlichen spielerisch Wissen zum Thema digitale Gesundheitskompetenz.

Digitales Lehren und Lernen wird im schulischen Kontext immer wichtiger. Neben der Infrastruktur gelten dabei vor allem digitale Kompetenzen als Schlüssel zum Erfolg für die Wissensvermittlung und die Wissensanwendung. Zum Start des neuen Schuljahres hat die Stiftung Gesundheitswissen deshalb im Rahmen ihrer Schulinitiative „Pausenlos gesund“ eine neue digitale Lernplattform entwickelt, die diese digitalen Kompetenzen im Bereich Gesundheit fördert. „In Zeiten eines stark gestiegenen Informationsangebotes im Netz und einer Zunahme von bewussten Falschmeldungen, wird die Kompetenz das Internet als Informationsquelle richtig zu nutzen, Inhalte zu bewerten und sich so Wissen anzueignen, gerade bei Gesundheitsthemen besonders wichtig,“ erläutert Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen. Eine Sonderauswertung der PISA-Studie hatte gezeigt, dass sich die oft als „Digital Natives“ bezeichnete junge Generation, gar nicht so gut in diesem Umfeld zurechtfindet. Nur 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler gaben an, dass sie auseinanderhalten können, was online Meinungen und was Fakten sind.

Mit der neuen digitalen Lernplattform „Gesundweiser“ hat die Stiftung Gesundheitswissen ein Instrument entwickelt, das genau hier ansetzt. Sie hilft jungen Menschen dabei, sich selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt der Gesundheitsangebote zu bewegen und deren Möglichkeiten bestmöglich für sich und die eigene Gesundheit zu nutzen. Denn digitale Gesundheitskompetenz ist umfassender als einen Arzttermin online zu vereinbaren oder mit einer App die eigene Fitness zu überwachen. „Gesundheitskompetenz wird in der digitalen Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu einer Schlüsselqualifikation. Beim Ausbau der Digitalisierung im Bildungs- wie im Gesundheitsbereich ist die Förderung der nötigen Kompetenzen daher unerlässlich,“ erläutert Suhr.

Spielend. digital. kompetent. – die neue Lernplattform „Gesundweiser

Die digitale Lernplattform „Gesundweiser“ ist ein Wegweiser durch die digitale Gesundheit und Bestandteil der Schulinitiative „Pausenlos gesund“. Das crossmediale Medienpaket „Pausenlos gesund“ wird damit um ein rein digitales Lehrangebot erweitert. Es ist kostenlos und werbefrei und kann auch ortsunabhängig angewendet werden. Die Inhalte der digitalen Lernplattform „Gesundweiser“ lassen sich problemlos in den (digitalen) Unterricht an Schulen einbinden. Sie richten sich primär an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit dem Ziel, schon früh eine Grundlage für eine gute Gesundheitskompetenz zu legen. Denn im Jugendalter erlerntes und gefestigtes Gesundheitswissen prägt entscheidend die Entwicklung im Erwachsenenalter mit.

Direkt zur neuen Lernplattform „Gesundweiser – spielend.digital.kompetent.“

Das Wissen wird mit Hilfe einer fiktiven Familie und ihres Umfeldes vermittelt, die anhand von alltäglichen Fragestellungen sich spielerisch den Aspekten der digitalen Gesundheitskompetenz widmet. Kurze Videosequenzen, intuitive Wissensvermittlung und Abfragen von erlernten Inhalten ermöglichen einen einfachen und spannenden Zugang. Die Lernplattform ist modulartig angelegt. Die erste Lerneinheit erklärt, wie man verlässliche Informationen im Internet erkennt, worauf man bei der Suche im Netz achten sollte und wie man Evidenz bei der Erstellung von Gesundheitsinformationen nutzt. Wenn der Kurs erfolgreich absolviert wird, erhält man ein Zertifikat. Weitere Module werden in Kürze folgen. Die Einbindung ist auch im Rahmen von außerschulischen Aktivitäten oder anderweitigen Bildungsprogrammen für Jugendliche möglich. Natürlich können die Inhalte auch individuell und unabhängig vom schulischen Kontext genutzt werden.

Investitionen in den Arbeitsschutz bringen 220% Rendite: schon 2013 und heute erst Recht

Gemäß der Studie sind die drei bedeutsamsten Kosten- und Nutzenarten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie folgt benannt: sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, Investitionskosten, Organisationskosten (Kosten), Wertzuwachs durch höheres Image, Wertzuwachs durch gestiegene Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten, Kosteneinsparungen durch vermiedene Betriebsstörungen (Nutzen). Ausgaben für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen Investitionen dar, die sich nach Auffassung der befragten Personen für die Unternehmen „rechnen“. Der Return on Prevention (ROP) beträgt danach 2,2, heisst für jeden Euro investiert bekommen Sie 2,20 Euro zurück – in Form von immateriellen Wirtschaftsgütern oder sinkenden Kosten.

 

Investitionen in die Arbeitssicherheit lohnen sich: „Jeder investierte Euro kommt gleich doppelt zurück“, sagt Steigtechnik-Experte Ferdinand Munk aus Günzburg und bezieht sich auf eine internationale Studie, die einen Return on Prevention von 2,2 ermittelt hat. Die Studie „Berechnung des internationalen ‚Return on Prevention‘ für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz“ wurde gemeinsam von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) initiiert. Dabei wurde bereits 2013 ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1 zu 2,2 ermittelt. „Die Studie belegt: Investitionen in den Arbeitsschutz und die Prävention fließen doppelt zurück. Damit ist wissenschaftlich bewiesen, was wir schon seit vielen Jahren jeden Tag in der Praxis leben“, so Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik. (Quelle)

Digitalisierung in der Arbeitssicherheit kann noch mehr Rendite bringen: die Kosten für sicherheitstechnische Betreuung (spez. Unterweisungen), präventionsbedingte Qualifizierung und die Organisationskosten (u.a. auch für Unterweisungen / Begehungen / GBU) etc. sinken um geschätzte 25-30%, dagegen steigen die Investitionskosten um 10,00 Euro pro Mitarbeiter und Jahr für HSE 4.0.

Heisst die Kosten sinken um ca. 150-200 Euro pro Mitarbeiter und Jahr bei einem Invest von 10 Euro – die Rendite von HSE 4.0 liegt somit bei 1500-2000%. Besser geht nicht – sprechend Sie mit Uns.

Die komplette Studie gibt’s es hier.

HSE 4.0, EHS, E-Learning 4.0

SI 06/21 Mehr Rechtssicherheit durch digitale Unterweisungen?

SI 06/21 Mehr Rechtssicherheit durch digitale Unterweisungen?

Um vorab mal einen Irrtum aufzuklären: Es gibt keine digitalen Unterweisungen, es gibt nur Digitalisierung bei Unterweisungen, heißt Softwareplattformen, die helfen Unterweisungen, welche von Menschen erstellt worden sind, an die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verteilen und gegebenenfalls nachzuhalten.

Zu Unterweisungen, welche rechtssicher dokumentiert werden müssen, zählen Arbeitssicherheit und alle damit relevanten Themen wie Brandschutz, Gefahrstoffe, Erste Hilfe, Datenschutz und andere für Ihre Branche geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Und da sind wir auch schon beim ersten Punkt – Arbeitssicherheitsunterweisungen sind stinkelangweilig und digital noch langweiliger, und dann ständig diese berühmten 20%, hinter denen man ständig hinterher sein muss, damit sie es irgendwie mitmachen! Das kennt jede SiFa, FaSi, jede SiGeKo, jeder SI und auch jeder im Unternehmen, der Arbeitssicherheitsunterweisungen durchführt. Jeder kennt die berühmten 20%, die in der letzten Reihe pennen oder auf ihrem Mobiltelefon spielen oder die gar nicht erschienen sind und hinter denen jetzt hergelaufen werden muss.

20% verursachen 80% der Risiken (altes Pareto-Knowhow), weil diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig zeigen, dass ihnen vieles völlig egal ist. Und es sind häufig nicht wenige Führungskräfte, bis hin in die Geschäftsleitung, darunter.

Und wenn dann eine Sicherheitsfachkraft (intern oder extern) nachfragt, beginnt die Märchenstunde: Es war einmal eine Führungskraft, die hatte sooo viel zu tun und überhaupt keine Zeit … oder die Mitarbeiterin, der nie etwas passiert … oder dem Chef, der in so etwas keinen Sinn sieht und fordert, die Gesetzte müssen geändert werden – ja, dann geh doch zu Netto oder nach Berlin!

Also mal Hand auf Herz, Chefs: Arbeitssicherheit beginnt beim Arbeitsweg und endet beim Arbeitsweg, beinhaltet Führen von Firmen-PKWs ebenso wie den Umgang mit Gefahrstoffen oder den Schutz vor gefährlichen oder lebensbedrohenden Gefährdungen durch entsprechende PSA. Und mittlerweile auch sehr wichtig: die Arbeit im Home-Office!

Also, am einfachsten erhalten Sie Rechtssicherheit, indem sich alle Mitarbeiter, Führungskräfte bis hin zur Geschäftsleitung an den gesetzlich vorgeschriebenen Prozess halten, heißt unterweisen mit arbeitsplatzbezogenen Inhalten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. In wenigen Fällen schreibt das Gesetz eine Präsenzunterweisung vor, in anderen Fällen empfehlen wir eine Präsenzunterweisung oder wollen Sie, dass Ihre Mitarbeiter mittels VR Brille die Rettungswege erkunden? Und ein ganz wichtiger Punkt ist das Gespräch mit der Führungskraft! Was nicht heißt, dass Mitarbeiter einen Test bestehen müssen, um unterwiesen zu sein!

Im Regelfall wird dies bei Präsenzunterweisungen gleich mitgemacht mit dem berühmten Satz: Gibt’s noch Fragen? Nein! Dann tragen Sie sich mal in die Liste ein und schreiben Ihren Namen und dann unterschreiben Sie daneben. Was passiert mit dieser Liste: Sie landet auf einem Schreibtisch und wird irgendwann in Excel erfasst (wenn Sie fortschrittlich sind) oder einfach nur irgendwo abgelegt. Das steigert im Normalfall schon einmal Ihre Rechtssicherheit um 80%! Und dazu brauchen Sie keine Digitalisierung!

Wenn Sie sich aber den Prozess einfacher und schlanker gestalten wollen und auch allen internen und externen eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betriebsfremden Dienstleistern und Besuchern die Möglichkeit geben wollen, an Arbeitssicherheits, Sicherheitsunterweisungen teilnehmen zu können, dann brauchen Sie Digitalisierung!

Denn, wie wir alle wissen sind dann die Unterweisungen, wie bei einem großen Webshop, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag verfügbar, und das heißt nicht, dass diese außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. Nein! Vor allem hat auch der Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung hier ein gewichtiges Wort mitzureden.

Wie vorgehen?

Ein paar einfache Tricks und Tipps, um Rechtssicherheit und Akzeptanz zu steigern:

  1. Legen Sie saubere Prozesse fest – Digitalisierung hilft bestehende funktionierende Prozesse zu vereinfachen, nicht diese zu reparieren oder gar einzuführen – Shit in – Shit out!
  2. Alle Führungskräfte bis hin zur Geschäftsleitung achten darauf, dass diese Prozesse auch durch sie eingehalten werden, denn nur wenn Sie als Geschäftsleitung Ihre Verantwortung für Sicherheit wahrnehmen, dann tun dies auch Ihre Mitarbeiter – Leading by Example (Jack Welch, CEO General Electric Coporation bis 2002)
  3. Wenn Sie daran denken eine Plattform einzuführen, involvieren Sie frühzeitig den Betriebsrat und einige Key Player aus der Mitarbeiterschaft.
  4. Unterweisungen, die eine Präsenzveranstaltung erfordern, müssen in Präsenz oder per Videokonferenz durchgeführt werden, aber Sie können digital dokumentiert werden, was das Herumschicken von Unterschriftslisten obsolet macht.
  5. Unterschriftslisten und Unterweisungsnachweise müssen eindeutig einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin, und zwar nur einer Person zuordenbar sein, heißt wenn Sie zwei Peter Maier im Unternehmen haben, dann brauchen Sie klare Eindeutigkeit beim Nachweis.
  6. Digitale Signaturen und keine handschriftlichen Notizen: Viele der Aufsichtspersonen und auch der Rechtsabteilungen der Berufsgenossenschaften erwarten rechtssichere Unterschriften. Wenn Sie in die §§ 26 und 26a des BGs hineinschauen, erwarten Sie Signaturkarten und andere Zertifizierungsverfahren, die ein Unternehmen selten leisten kann. Daher stellen Sie sicher, dass beim Erstellen des Nachweises für die Unterweisungen alle Angaben mit drauf sind, vor allem die, die Ihr(e) Aufsichtsbeamte® fordert, und dass Sie das Gespräch zur Unterweisung zwischen MitarbeiterIn und Führungskraft bestätigt haben.
  7. Was Sie unbedingt beachten müssen: Unterweisungen müssen konform zum ArbSchG und den Vorgaben der BGs sein und vor allem: Alle Unterwiesenen müssen im Rahmen eines direkten Austauschs mit der Führungskraft oder SiFa die Möglichkeit bekommen, ihre Fragen zu Unterweisungen stellen zu können, und dies muss auch dokumentiert sein!
  8. Nuggetlearning: Unser Tipp, Unterweisungen müssen kurz und knackig sein und in einem Zeitraum von 5 bis 15 Minuten abgeschlossen sein, dann machen auch viele mit – lieber 12 x 10 Minuten als zwei Stunden am Stück, das fördert die intrinsische Motivation.
  9. Mobiles Arbeiten: Unterweisungen müssen auf allen Geräten vernünftig bearbeitbar sein. Die heißt, es erfordert eine native App mit optimierter Anzeige des Inhalts und nicht eine Web App, die je nach Browser gut oder weniger gut lesbar ist.
  10. Arbeitsplatzbezogen: Inhalte müssen arbeitsplatzbezogen sein, somit müssen auch extern zugekaufte Inhalte, wie Standardunterweisungen, anpassbar sein.
  11. Mitarbeiter sollen vor jeder digitalen Unterweisung bestätigen, dass sie über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden und dies verstanden haben und nach jeder Unterweisung einmal bestätigen, dass sie diese Unterweisung selbstständig durchgeführt haben.
  12. Revisionssichere Inhalte: Unterweisungsinhalte dürfen nicht OTF (on-the-fly) änderbar sein, und es muss klar dokumentiert werden, welche® MitarbeiterIn welche Unterweisung bearbeitet hat, was meist kritisch ist.
  13. Barrierefreier Zugang: Was nutzt Ihnen ein Haufen Trainings und Kurse, die hinter sicher verschlossenen Firewalls liegen und sich ein(e) MitarbeiterIn erstmal über ein VPN einloggen muss oder ein von der IT zertifiziertes Mobilgerät braucht, um sich einzuloggen, dann sich noch einmal einloggen muss und und … make it easy, dann bekommen Sie auch take it easy.
  14. Benutzerfreundlichkeit: Eine digitale Plattform muss es jedem, der über entsprechende Rechte verfügt, erlauben, Inhalte auch kurzfristig zu ändern und zu priorisieren, damit Kollegen auch nach Erstellung einer neuen Gefährdungsbeurteilung schnell unterwiesen werden können.
  15. In-House: Eine digitale Lösung darf nicht dazu führen, dass alle Arbeiten nur extern erledigt werden können, wie zum Beispiel das Ändern von zugekauften Inhalten. Das führt zu Zeitverlust und kostet auch häufig eine Menge Geld.
  16. Nutzerfreundlichkeit: Langweilen Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit endlosen Videos und Hochglanztrainings, alle haben heute viel zu tun und alle wollen schnell fertig werden und sich nicht mit lästigen Hardwareproblemen oder endlosen Downloadzeiten rumschlagen.
  17. Und nochmals: Bevor Sie digitalisieren, fixen Sie Ihre Prozesse, denn was vorher nicht richtig läuft, wird durch Digitalisierung auch nicht richtig laufen. Jeder muss seine Verantwortung kennen und auch bereit sein, diese zu leben!




Autor: Dipl.-Ing. & Dipl.-Wirt.-Ing.
Achim Schaller

In seiner beruflichen Laufbahn mit dem Thema Führung und Änderung hat er viele Erfahrungen als Vorstand und Geschäftsführer gemacht. Die Einbindung aller Mitarbeiter in Arbeitssicherheit und Compliance und eine rechtssichere Dokumentation sind für ihn der Schlüssel zu weniger Unfällen und mehr Rechtssicherheit.

Online: https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsnews/arbeitsschutzorganisation/mehr-rechtssicherheit-durch-digitale-unterweisungen/

GESTIS-Stoffenmanager®: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und nichtmesstechnischen Expositionsermittlung

Quelle: Ingenieur.de

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen muss entschieden werden, ob die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten in einem Arbeitsbereich ausreichen oder nicht.


GESTIS-Stoffenmanager® (GESTIS: Gefahrstoffinformationssystem) ist ein Onlinetool zur Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung und für die nichtmesstechnische, quantitative Abschätzung der inhalativen Exposition von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (vgl. Bild 1).

GESTIS-Stoffenmanager® ist die deutsch- und englischsprachige GESTIS-Version des internationalen Onlinetools Stoffenmanager®. Vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wird es in Zusammenarbeit mit der Fa. Cosanta BV kostenlos im Internet angeboten, gepflegt und weiterentwickelt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 [1] empfiehlt GESTIS-Stoffenmanager® als Informationsquelle zur Gefährdungsbeurteilung, und in der TRGS 402 [2] werden nichtmesstechnische Verfahren als bevorzugte Methode zur Expositionsermittlung genannt.


Abbildung 1Bild 1 Das Onlinetool GESTIS-Stoffenmanager® unterstützt Unternehmen und Unfallversicherungsträger bei der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Grafik: DGUV

Qualitative Gefährdungspriorisierung mit GESTIS-Stoffenmanager

Mit einer qualitativen Gefährdungspriorisierung lassen sich gefahrstoffbedingte Gesundheitsgefährdungen ermitteln und priorisieren. Sie hilft außerdem bei der Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen. Hierzu wird die Gefährlichkeit der Produkte über die H-Sätze (Hazard Statements) aus dem Sicherheitsdatenblatt ermittelt und als Gefährlichkeitskategorie ausgegeben. Das intrinsische Gefahrenniveau verschiedener Produkte kann so direkt verglichen werden. Aus der Gefährlichkeitskategorie und einer von GESTIS-Stoffenmanager® abgeschätzten Expositionskategorie für die Tätigkeit resultiert eine Prioritätsstufe. Diese visualisiert die Gesundheitsrisiken und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs an verschiedenen Arbeitsplätzen in grün, orange oder rot. Die Gefährdungspriorisierung ist für die inhalative und die dermale Exposition gegenüber Gefahrstoffen möglich und bietet einen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei Stoffen, für die keine Grenzwerte oder Messverfahren vorliegen. Hilfreich ist sie auch, wenn viele Arbeitsplätze überprüft und priorisiert werden müssen.

Quantitative nichtmesstechnische Expositionsermittlung mit GESTIS-Stoffenmanager®

Die quantitative Expositionsabschätzung im GESTIS-Stoffenmanager® ist ein Instrument zur nichtmesstechnischen, quantitativen Abschätzung der inhalativen Exposition in mg/m³. Die Ergebnisse können zum Grenzwertvergleich herangezogen werden. Für die Ermittlung der Expositionshöhe werden mehrere Faktoren berücksichtigt, unter anderem die Art der Tätigkeit oder lokale Schutzmaßnahmen wie Absaugungen, freie und maschinelle Raumlüftung sowie Produkteigenschaften (Bild 2).

Die quantitative Expositionsabschätzung durch GESTIS-Stoffenmanager® kann zur Beurteilung der Exposition beim Umgang mit staubigen Produkten (einatembare Staubfraktion, E-Staub) sowie der Exposition gegenüber den Inhaltsstoffen flüssiger Produkte bei Tätigkeiten mit leicht und schwer flüchtigen Flüssigkeiten verwendet werden. Für spanende Arbeiten und Tätigkeiten, die mit einer Verdichtung bzw. Zerkleinerung fester Körper (durch mechanische Schlagwirkung) verbunden sind, liegt eine Kalibrierung für die Stein- und Holzbearbeitung vor.

Die dem GESTIS-Stoffenmanager® zugrunde liegenden Expositionsmodelle wurden mehrfach validiert. Eine Studie mit Expositionsdaten aus deutschen Betrieben hat untersucht, wie gut Stoffenmanager® die Exposition der Beschäftigten gegenüber der einatembaren Staubfraktion abschätzt. Die Korrelation der mit Stoffenmanager® ermittelten geometrischen Mittelwerte und 90. Perzentile der Szenarien mit den gemessenen Expositionsdaten waren gut [3]. Auch die Ergebnisse einer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) initiierten Studie zur Evaluierung von Tier 1-Expositionsmodellen (ETEAM-Studie) bescheinigt dem Stoffenmanager®-Modell „die ausgewogenste Leistung im Hinblick auf das Schutzniveau und die Vorhersagekraft für flüchtige Flüssigkeiten und Stäube“ [4].

Zusätzlich zu den Funktionen der Gefährdungspriorisierung und nichtmesstechnischen Expositionsermittlung bietet GESTIS-Stoffenmanager® die Möglichkeit, ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen und Betriebsanweisungen zur Information der Beschäftigten zu erstellen und zu exportieren.

GESTIS-Stoffenmanager® berücksichtigt Informationen zum Gefahrstoff und zur Arbeitsumgebung bei der Gefährdungspriorisierung, der nichtmesstechnischen Expositionsermittlung und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Grafik: DGUV/Michael Hüter
Ansprechpartner:
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

Stefan Gabriel
Dr. Dorothea Koppisch
Dr. Mario Arnone

Tel. +49 30 13001-3132 / -3134
GESTIS-Stoffenmanager@dguv.de