(11.10.2020) Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbstständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat die Länderkammer der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen
Demnach sollen künftig auch so genannte „Unternehmer ohne Beschäftigte“ oder „Solo-Selbstständige“ den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber.
Zur Erinnerung: Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes für Selbstständige nur, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren. So schützt die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber bzw. Bauherren und deren Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt. …..
Das trifft dann wohl auch bald für alle Berater, Trainer und Coaches zu, sobald diese sich beim Kunden aufhalten! Also machen Sie sich digital schlau und sichern Sie sich ab!