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Folgeunterweisung für Sicheres Arbeiten mit Krananlagen

 

Einführung

Zum Transport von schweren, meist sehr unhandlichen Lasten dient eine Krananlage. Einerseits entlastet sie die Beschäftigten und schützt deren Rückengesundheit, aber andererseits birgt sie auch neue Gefahren. Was sind Besonderheiten und Gefahren, auf welche Führungskräfte und Mitarbeiter aufpassen müssen.

Die bekanntesten Formen sind wohl der Portalkran oder Brückenkran und die einfache Schienenlaufkatze. Der Unterschied dieser Einrichtungen ist die Verfahrbarkeit in horizontaler Richtung. Eine einfache Schienenlaufkatze ist horizontal lediglich einachsig verfahrbar, während ein Brücken- oder Portalkran 2-achsig verfahren werden kann. Eines jedoch haben beide gemeinsam: Mit beiden Arten kann man Lasten in vertikaler Richtung verfahren. Genau diese Punkte, die Verfahrbarkeit horizontal in mindestens eine Richtung und die Möglichkeit, eine Last zu heben und zu senken, sind das, was einen Kran per Definition ausmacht.

Dabei ist nicht gesagt, dass ein Kran maschinell betrieben werden muss. Bereits ein simpler Seilflaschenzug oder ein Kettenzug an einer Laufkatze, sprich eine Hebevorrichtung, die horizontal verfahrbar ist, stellt einen Kran dar. Damit unterliegen selbst solche simplen Konstruktionen der Maschinenrichtlinie und müssen entsprechend geprüft und zugelassen werden.

Wer darf den Kran bedienen?

Welche Personen Krane bedienen dürfen, ist in der BGV D6 durch die Unfallversicherungsträger festgelegt worden. Prinzipiell dürfen danach im gewerblichen Bereich nur versicherte Personen Krane bedienen. Kranführer: Innen müssen aber noch einige weitere Punkte erfüllen. müssen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Physische Eignung (Personen, die nur sehr schlecht sehen oder auch hören können, sind für diese Aufgaben häufig ungeeignet)
  • Psychische Eignung

entsprechend den Anforderungen des Arbeitsplatzes.

Die gesundheitliche Eignung kann durch den Betriebsarzt nach dem Untersuchungsgrundsatz G 25 festgestellt werden. Die weitere Eignung sollte immer in Abhängigkeit zu der Komplexität der Aufgabe des Kranführers stehen. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, dass Kranführer zuverlässig ihre Aufgaben unter Beachtung der Sicherheitsregeln erfüllen. Besonders das Führen eines Kranes ist mit viel Verantwortung verbunden, da man sowohl Mitarbeiter schwer verletzen als auch erheblichen Sachschaden verursachen kann. Zuletzt müssen Kranführer im Führen und im Instandhalten der Krananlage, die sie steuern sollen, unterwiesen sein und entsprechend ihrer Befähigung dazu nachgewiesen haben. Eine Erstunterweisung in Präsenz, sowie die Folgeunterweisungen sind in jedem Fall zu dokumentieren.

Krane täglich vor und nach Nutzung überprüfen

Um Gefahrensituationen durch defekte oder beschädigte Kranteile auszuschließen, ist eine Kontrolle der Anlage vor der Inbetriebnahme einmal täglich erforderlich, empfohlen ist diese auch nach Nutzung kurz zu checken. Dabei soll der Kran zunächst auf augenfällige Mängel überprüft werden. Dazu kann die folgende Checkliste verwendet werden:

Überprüfung des Krans: Sind diese Anforderungen erfüllt?

  • Liegt das Hubseil nicht richtig auf der Seiltrommel auf?
  • Hat das Hubseil augenfällige Schäden?
  • Sind die Steuereinrichtungen beschädigt?
  • Gibt es sonstige Beschädigungen am Kran, an Laufschienen, Auflagen oder an der Verankerung im Boden?
  • Gibt es Beschädigungen an der Hubeinrichtung(en)?
  • Liegen lose Gegenstände auf dem Kran, die herabfallen könnten?

Bei Mängeln, wie einem stark beschädigten Hubseil Beschädigung an der Verankerung, oder weiteren schweren Mängeln, die die Sicherheit gefährden, muss der Betrieb umgehend eingestellt werden. Andernfalls gefährdest du dein Leben und auch das der Kollegen!

Andere Mängel, welche vor der Inbetriebnahme festgestellt werden, müssen die Kranführer entweder selbst beseitigen (lose Gegenstände) oder diese der Führungskraft und einer möglichen Ablöse melden. Bekannt gewordene Mängel sind zeitnah zu beseitigen oder zu entfernen. Lose Gegenstände und sicherheitsrelevante Mängel müssen immer beseitigt werden, bevor der Kran in Betrieb genommen wird.

Wichtige Sicherheitsgrundsätze beachten

Es darf die maximale Traglast niemals überschritten werden auch nicht kurzzeitig. Es dürfen keine Personen transportiert werden.

Und eine weitere Hauptgefahr in Hallen, in denen mit einem Kran gearbeitet wird, stellen herabfallende Gegenstände dar. Daher muss für Bereiche, in denen mit dem Kran gearbeitet wird, eine Helmtragepflicht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung genau geprüft und häufig auch angeordnet werden. Es würde bereits eine einfache herabfallende Schraube genügen, um einen Mitarbeiter schwer zu verletzen. Um solche Vorkommnisse grundsätzlich zu vermeiden, muss jede Last daher vor jedem Hubvorgang unbedingt auf lose Gegenstände hin überprüft werden. Wenn Sie Lasten von Hand verfahren, dann tragen Sie Handschuhe und tragen Sie auf jeden Fall Sicherheitsschuhe.

Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte BeschreibungEs dürfen in keinem Fall mit kraftschlüssigen Hebevorrichtungen – also Vorrichtungen wie einem Magnet oder Vakuumheber – Lasten über Personen hinweggehoben werden, denn es stellt eine Gefahr für Leib und Leben dar, egal wie schwer oder leicht eine Last ist. Der Grund dafür ist einfach: Bei einem Stromausfall kann eine kraftschlüssige Hebevorrichtung die Last nicht mehr sicher halten und die Last stürzt folglich ab.

 

 

 

Ein Bild, das drinnen enthält. Automatisch generierte Beschreibung Auch bei formschlüssigen Hebevorrichtungen wie Greifern oder Zangen sollte vermieden werden, Lasten über Personen hinwegzuheben. Denn auch hier kann ein Materialversagen oder eine unzureichende Befestigung nie ganz ausgeschlossen werden. Es ist für den Kranführer daher unerlässlich, vor jedem Hubvorgang, die über Laufwege oder Arbeitsplätze hinwegführen, zu prüfen, ob sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Falls sich dort Personen aufhalten, muss der Hubvorgang unterbrochen und die Person im Gefahrenbereich entsprechend gewarnt werden.

7 Tipps zum richtigen Führen von Lasten

  1. Um gefährliche Situationen, wie das Heben über Personen zu vermeiden, ist es von großer Wichtigkeit, dass der Kranführer immerSichere Bedienung von Krananlagen Sichtkontakt zu der Last bzw. zu der Lastaufnahme(Hebe)einrichtung hat. Andernfalls kann er Kollegen in große Gefahr bringen oder die Einrichtung schwer beschädigen.
  2. Heben Sie die Last immer nur so hoch wie nötig
  3. Verfahren Sie die Last immer so tief als möglich.
  4. Muss die Last am Boden verfahren und vom Kranführer geführt werden, darf sie nur von hinten und in Hand Höhe transportiert werden. So entgehtEin Bild, das drinnen enthält. Automatisch generierte Beschreibung man der Gefahr, dass der Kranführer zwischen Last und einem anderen Objekt eingeklemmt wird. Transportiert man die Last über Hand Höhe, besteht besonders bei kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln die Gefahr, dass die Last bei Versagen der Einrichtung oder bei einem Stromausfall auf den Mitarbeiter abstürzt. Zudem könnte die Last beginnen zu pendeln und den Mitarbeiter am Kopf verletzen.
  5. Besteht kein Sichtkontakt mit der Last, muss der Kranführer einen oder ggfs. auch mehrere Lastenanschläger zu Hilfe nehmen. Dabei kann man mit oder ohne Sichtkontakt zum Anschläger arbeiten. Wird ohne Sichtkontakt gearbeitet, muss eine Ruf- oder Sprechfunkverbindung zwischen dem Kranführer und dem Lastenanschläger bestehen. Denn ohne Kommunikation ist keine sichere Arbeit möglich.
  6. Arbeiten mehrere Lastenanschläger zusammen, muss im Vorfeld genau geregelt werden, wer dem Kranführer Zeichen gibt. Andernfalls kann es zu gefährlichen Situationen durch Missverständnisse kommen. Auch hier gilt wieder, Kommunikation ist das A und O, denn Kranarbeit ist Teamarbeit.
  7. Bei Sichtkontakt kann auch ohne Sprechfunk gearbeitet werden. Dabei sollten aber vorher einige Handzeichen abgesprochen werden. Einen Überblick über die grundlegenden Handzeichen gibt dir die BGI 556.

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