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PSA - Persönliche Schutzausrüstung
149Grundlagen
Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
Vollständige Unterweisungsvorlage
Gemäß DGUV Vorgaben mit Aufklärung über Rechte und Pflichten zu Beginn und einer persönlichen Abschlussbestätigung, dass der Kurs vom Teilnehmer persönlich bearbeitet wurde, sowie einer digitalen Signatur des Unterweisungsnachweises vom Teilnehmer und der verantwortlichen Führungskraft
1 Lektion mit Unterweisungsunterlagen (Dokumente, Podcast, Bilder, Video und Links (teilweise zum Download)), sowie 10-12 Single Choice und Multiple Choice Verständnisfragen
Alle Inhalte können (müssen), nach dem Import in Ihre Plattform, den Ihren speziellen Gefährdungen und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen angepasst werden, so dass diese voll umfänglich den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen
Die automatische Wiederholung ist als Standard auf 50 Wochen eingestellt (anpassbar)
%-Satz zur erfolgreichen Durchführung des Kurses liegt bei 80% (anpassbar)
Der Teilnehmer signiert digital (Aufzeichnen der IP Adresse und des Datum und Zeitstempel) in jedem Fall einen entsprechenden Nachweis. Der Nachweis kann auch gedruckt werden und dann persönlich unterschrieben werden
Bearbeitungszeit 10-15 Minuten
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