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KDG: Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz und HinSchG mit Trainingsvideos
Alle Vereine, Träger und Organisation der katholischen Kirche in Deutschland ab 50 Mitarbeitenden oder die dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz unterliegen, müssen den Anforderungen des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und gesetzliche Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes genügen. Diese Schulung vermittelt Ihnen als Führungskraft in Ihrer Organisation die grundlegenden Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes und was Sie bei der Umsetzung der Prozesse bis zum 17.12.2023 beachten müssen.
Zusammenfassung, Historie, Vorgaben Datenschutz, Vorgaben Vertraulichkeit, Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
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