Wurde im März 2023 aktualisiert.
Die letzte Fassung der DGUV-Regel zur Fahrzeuginstandsetzung stammte aus dem Jahr 2006. Seither hat eine Reihe neuer Techniken im Automobilbau Einzug gehalten. Dazu zählen beispielsweise Bauteile aus hochfesten Stählen oder Kohlefaserverstärktem Kunststoff, elektrische Antriebe, Wasserstoff-Brennstoffzellen, eine ganze Reihe elektronischer Sicherheits- und Assistenzsysteme, aber auch das Kältemittel R1234yf in Klimaanlagen. Aus diesem Grund hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für eine grundlegende inhaltliche Aktualisierung der DGUV-Regel 109-009 entschieden.
HSE 4.0 setzt dies in den vielen Trainingsvorlagen bereits um – Download bei der DGUV