Quelle: FAZ vom 8.1.2021
Kann mein Chef die Corona-Impfung verlangen?
Angestellte sind verunsichert, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Dem Arbeitgeber bieten sich mehrere Möglichkeiten, eine Impfung zu forcieren. Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
In diesen Tagen sprechen Politiker wiederholt vom Gebot der Vernunft. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) appellierte an Mediziner und Pfleger, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Patienten impfen zu lassen. Neben Menschen über 80 Jahren werden diese Berufsgruppen zuerst geimpft – eine Impfpflicht „durch die Hintertür“ ergibt aber gerade nicht.
Kann der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?
Die Impfung ist nur ein freiwilliger Baustein im Corona-Schutzkonzept, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Wo keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht besteht, kann sie einem Beschäftigten im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses auch nicht auferlegt werden. Stand wegen der Weigerung schon eine Abmahnung des Mitarbeiters im Raum oder wurde diese ausgesprochen (weil ein Verhalten sanktioniert werden soll), …
Gelten für Ärzte und Pflegepersonal andere Maßstäbe?
Sind finanzielle Anreize durch den Arbeitgeber zulässig?
Ist Covid-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
In diesem Punkt hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) früh positioniert. Eine Corona-Infektion wird, vor allem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, als Berufskrankheit akzeptiert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Mitarbeiter hatte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Kontakt mit einem Infizierten, zeigt typische Krankheitserscheinungen und legt einen positiven PCR-Test vor. Für die Heilbehandlung und Reha kommt die Unfallversicherung auf. In anderen Fällen kann ein Arbeitsunfall vorliegen, laut DGUV muss hier der Kontakt mit einer infektiösen Person nachgewiesen werden. Wichtig: Auch ohne Impfung bleibt der gesetzliche Versicherungsschutz bestehen.