Die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte zur teilweisen Legalisierung von Cannabis stoßen nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den Handwerksbetrieben im Land auf heftige Kritik.
Dazu kommentierte Dirk Neumann, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer in Halle: „Leider kennen einige Handwerker das Problem, wenn gerade junge Arbeitnehmer von Cannabis berauscht im Betrieb erscheinen. Arbeitgeber können es in dem Fall nicht verantworten, dass Arbeitnehmer handwerklich tätig werden, denn es gibt viele Bereiche, die gefahrengeneigt sind. Wir können den Arbeitsschutz nicht mehr sicherstellen, wenn nun bald legal Cannabis konsumiert werden kann.“
Lieber Herr Neumann,
auch ich bin aus anderen Motiven ein Gegner der Legalisierung. Aber Sie als Verbandsvertreter müssen das ArbSchG kennen, um zu wissen, dass so etwas in der Pflicht der Arbeitgeber liegt, nicht arbeitsfähige Personen begleitet nach Hause zu senden – so ist es auch beim Alkohol und bei allen anderen psychotropen Substanzen!!
Und wenn Ihre Mitgliedsbetriebe das nicht wissen, dann Gute Nacht, Herr Neumann.
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