Stadt Hamburg 22. Mai 2020 13:00 Uhr
Zu den strengen Regeln, die Unternehmen im Umgang mit Asbest beachten müssen, gehört auch die korrekte Meldung geplanter Tätigkeiten an das Amt für Arbeitsschutz. Seit gestern ist die Meldung von geplanten Tätigkeiten im Umgang mit Asbest für Unternehmen deutlich einfacher. Ihre Asbestanzeigen können nun schnell und direkt in einem Online-Formular der Stadt erfasst und an das Amt für Arbeitsschutz der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) versendet werden.
Etwa 2.600 Anzeigen über die Verarbeitung von Asbest werden jährlich von Bau-, Abbruch- und Sanierungsunternehmen an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz gerichtet. Im hamburgweiten Digitalangebot serviceportal.hamburg.de können die Hamburger Unternehmen ihre Anzeigen und den Bearbeitungsfortschritt nun transparent verfolgen. Filterfunktionen, Datei-Export und die Möglichkeit zu Rückfragen sollen Komfort und Zeitersparnis spürbar erhöhen.
Und auch bei der Bearbeitung und Verwaltung der Anzeigen kann durch das neue Online-Angebot ab sofort Aufwand eingespart werden: weiterlesen