- Einfach mal im Homeoffice vorbeischauen, Gesundheitsdaten abfragen, kündigen wegen Arbeitsschutz-Whistleblowing – was dürfen Arbeitgeber eigentlich machen?
- Darf der Chef im Homeoffice vorbeischauen (Stichwort »Gefährdungsbeurteilung«)?
- Darf der Chef Beschäftigte im Homeoffice technisch überwachen, z. B. Telefonate mithören oder E-Mails lesen?
- Darf der Chef nach der Gesundheit fragen?
- Darf man Kameras zur Abstandsmessung installieren?
- Darf der Arbeitgeber Fieber messen?
- Darf der Chef Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte bestimmen – auch gegen deren Willen?
- Darf der Chef wegen »Arbeitsschutz-Whistleblowing« kündigen?
Wir beginnen häufig erstmal bei Einführung unserer Lernplattform mit den Themen „Pflichten der Mitabeiter:Innen“ und auch „Pflichten einer Führungskraft“ in der Arbeitssicherheit“, aber auch „Pflichten des Unternehmers“ sind immer wieder gefragt und zählen zu unseren Angeboten im Bereich Vorlagen für E-Learning Inhalte.
Schauen Sie doch mal vorbei – HSE 4.0 – die E-Learning Plattform für den Mittelstand. Und übrigens „Mach ich Morgen“ geht gar nicht im Arbeitsschutz!
Also machen Sie es heute – informieren über alle Inhalte und Preise hier!
, was erlaubt ist und was nicht, gibt Prof. Dr. Peter Wedde in der aktuellen April-Ausgabe von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.