Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz brauchen wir nicht kostet 30.000 Euro!

Arbeitssicherheit brauchen wir nicht! Dieser Satz kann bis zu 30.000 Euro kosten.

Gemäß § 25 ArbSchG droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wenn

5.000 Euro kann es kosten, wenn

… Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen werden

… Verkehrswege ungeeignet oder mangelhaft sind

… Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen ungeeignet sind oder fehlen

… Arbeiten werden durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erheblichen Gefahr aufgetreten ist

Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig schriftlich festgehalten

… Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft

Und 2.000 Euro für kleinere Vergehen wie…

… Raumtemperaturen nicht korrekt

…Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet

Zum gesamten Kostenauszug geht’s hier

Und zu kostengünstiger Sicherheit geht’s hier

Quelle: www.Arbeitsrechte.de

Arbeitsschutz bei KMUs

Kleine und mittelständische Unternehmen müssen mehr unterweisen

Hier kann Ihnen HSE 4.0 ab 1.500 Euro pro Jahr Ihre Basispflichten erfüllen, wiederholt und automatisiert und ohne versteckte Kosten.

STUTTGART (dpa-AFX) – Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nach einer Umfrage im Auftrag der Dekra insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen ausbaufähig. Diese Firmen haben gegenüber Großunternehmen einen deutlichen Nachholbedarf bei Arbeitsschutz und Prävention, wie die Prüforganisation in Stuttgart mitteilte.

Demnach findet in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzunterweisung nur bei knapp der Hälfte der Befragten regelmäßig statt; in mittleren Unternehmen mit 50 bis 500 Beschäftigten bei 69 Prozent. Dagegen gibt es nach Angaben der Dekra in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten bei 87 Prozent eine regelmäßige Unterweisung.

Ähnlich ist es beim Thema Prävention: Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung gebe es am häufigsten in Großbetrieben. Dort gaben fast neun von zehn Beschäftigten an, dass es entsprechende Angebote gebe. Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten war es nur etwas mehr als jeder Dritte.

Die Ergebnisse beruhen auf einer Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag der Dekra; der Dienstleister bietet Arbeitsschutzunterweisungen an. Dabei wurden rund 1500 Beschäftigte verschiedener Branchen bundesweit repräsentativ nach dem Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei ihrer Tätigkeit befragt./asn/DP/zb

Quelle: Dekra

Beschäftigte vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen – HSE 4.0 kann helfen

BAuA gibt Überblick über mögliche Herausforderungen für den Arbeitsschutz

Dortmund – Der globale Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt und stellt besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz auch in unseren Breitengraden. Ein wärmeres Klima führt zu teilweise extremer Hitze- und solarer UV-Belastung vor allem für Beschäftigte im Freien. Infektionskrankheiten (insbesondere Vektor übertragbare Krankheiten) und invasive Arten mit Allergenen pflanzlicher und tierischer Herkunft können neu oder vermehrt auftreten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat mit einer umfassenden Analyse wissenschaftlicher Studien und laufender Aktivitäten verschiedener Akteure den aktuellen Wissensstand zum Thema „Klimawandel und Arbeitsschutz“ recherchiert und dokumentiert. Die Ergebnisse sind nun in einem Bericht veröffentlicht worden.

Hitze

Hochgradige Wärmeeinwirkungen wie sie bei längeren Hitzeperioden entstehen

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, ….

Solare UV-Strahlung

Vor allem Beschäftigte im Freien sind von den Folgen des Klimawandels betroffen. Höhere Temperaturen können verhaltensbedingt zu einer Zunahme der Belastung durch solare UV-Strahlung führen….

Infektionskrankheiten

Der Einfluss des Klimawandels auf Ökosysteme sowie die globalisierte Mobilität von Menschen und Gütern haben Auswirkungen auf das Auftreten von Infektionskrankheiten….

Pflanzliche und tierische Allergene und Toxine

… Eine weitere durch den Klimawandel herbeigeführte Veränderung ist die zunehmende Pollenproduktion der Pflanzen. Durch einen Anstieg der Pollenzahl und eine Veränderung in der chemischen Zusammensetzung der Toxine können gesundheitliche Reaktionen verstärkt werden….

Den ausführlichen Bericht „Klimawandel und Arbeitsschutz“ gibt es zum Herunterladen im https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd108.pdf?__blob=publicationFile&v=5.

Dieses Foto“ von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA

BG Bau Arbeitsschutzprämien (Katalog)

Mitgliedbetriebe könne bis zu 10.000 Euro Zuschüsse erhalten: eine Übersicht finden Sie hier: Prämienkatalog

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64 % der Azubis wünschen sich in ihrer Ausbildung mehr Austausch über „Schutz vor Arbeitsunfällen“

Quelle: BGHW 14.2.2022

Auszubildende sind eine Zielgruppe, die schwer zu fassen ist.

Sind sie wirklich übermütig und risikobereit oder eher vorsichtig und besonnen?

Das Ergebnis: Azubis sind von allem ein bisschen, aber vor allem wollen sie mehr wissen, um sich besser zu schützen. HSE 4.0 ist so konzipiert, dass Sie schnell und einfach Auszubildende in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erreichen. Einfach zu handhaben

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, auf allen Mobilgeräten verfügbar.

Quelle: Forsa-Umfrage der DGUV, Juli 2021

Was Sie alles tun können finden Sie hier

Zum Beitrag [BGHW]

Bundessozialgericht urteilt: Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice

Sichern Sie sich jetzt ab!! HSE 4.0 speziell entwickelt für die rechtssichere Durchführung von Unterweisungen, damit auf jeden Fall die Pflicht zur Unterweisung entsprechend dokumentiert ist – ob dies mit Zoom/Teams-Video- Unterweisungen erfolgt oder komplett selbstständig online – mit HSE 4.0 haben Sie dies alles im Griff.

Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Auch wenn hier der Unfall schon länger zurückliegt, hatte der Klägeranwalt auch auf die Corona-Pandemie verwiesen. Diese zeige, wie wichtig ein guter Schutz der Arbeitnehmer auch im Homeoffice sei.

Das Bundessozialgericht entschieden: auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften. Hier wird es aber interessant für Arbeitgeber: sind Ihre Mitarbeiter: innen auch ausreichend unterwiesen, in Zeiten, in welchem diese aus dem Homeoffice arbeiten? Denn wenn die BG zahlen muss, wird auch immer geschaut, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Wenn nicht kann es sein, dass der Arbeitgeber oder auch der Geschäftsführer haftet!

Also sichern Sie sich auf jeden Fall ab!!

Denn es kann teuer werden. Die Kosten umfassen je nach Schwere, Behandlungskosten und je nach Unfallfolgen auch Rentenzahlungen. Zur Begründung erklärte das BSG, der Weg auf der Treppe habe in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit gestanden. Der Verkaufsleiter habe seine Arbeit aufnehmen wollen. Diese „objektive Handlungstendenz“ sei entscheidend.

Zur Begründung:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice stehen auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die „Handlungstendenz“ hin zur beruflichen Tätigkeit

Statements on use days were dispensed to earn whether Biomedical gaps were controlled. bloodpressureheartmeds.site Finally, to affect the percent of the illness, it was grown by another effective resistance.

, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Dies gelte auch für Unfälle vor der jüngsten Gesetzesänderung im Juni. (Az: B 2 U 4/21 R)

Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Auch wenn hier der Unfall schon länger zurückliegt

https://www.puttygen.net/

, hatte der Klägeranwalt auch auf die Corona-Pandemie verwiesen. Diese zeige, wie wichtig ein guter Schutz der Arbeitnehmer auch im Homeoffice sei.

Die Kasseler Richter betonten, dass dies unabhängig von einer Gesetzesänderung zum 18. Juni 2021 gilt und auch vorher galt. Nach der Neuregelung besteht Unfallschutz im Homeoffice „in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“. Die Gesetzesänderung sichert die neuere BSG-Rechtsprechung ab, wonach auch betriebliche Wege innerhalb der Wohnung versichert sind, künftig zudem wohl auch Wege bis zur Küchentür, um zu essen oder zu trinken. Auch im Streitfall habe es sich um einen solchen sogenannten Betriebsweg gehandelt. Das BSG stellte den Sturz damit einem Unfall gleich, wenn ein Arbeitnehmer den Betrieb erreicht hat, dann aber auf dem Weg zwischen Betriebseingang und Arbeitsplatz stürzt. Bei sogenannten Wegeunfällen halte das BSG dagegen daran fest, dass der Unfallschutz erst nach Durchschreiten der privaten Außentür beginnt.

Arbeitssicherheit

Sicherheitsunterweisungen für den Zugang zu Betriebsgeländen

Den Zugang für eigene Mitarbeiter kann ein Unternehmen einfach regeln, denn Führungskräfte (im besten Falle) kontrollieren, ob ein: e Mitarbeiter: in das Betriebsgelände betreten darf, also die nötigen Sicherheitsunterweisungen hat und arbeitsfähig ist, um den Sicherheitsstandards zu genügen.

Mit Fremdfirmen, Dienstleistern oder neuen Mitarbeiter: innen ist das etwas anderes. Sie müssen unterwiesen werden, egal ob Paketfahrer, LKW-Fahrer, Kantinenpersonal, Handwerker, Besucher oder neue Mitarbeiter: innen. Die Inhalte unterscheiden sich von Standort zu Standort, von Besuchs- oder Tätigkeitsbereich bis hin zu den Fahr- und Laufwegen. Heisst Inhalte müssen einfach erstellbar sein und die Plattform universell einsetzbar.

HSE 4.0 bietet Unternehmen die Möglichkeit mittels eines einfachen Links, Externen sich im Web oder in der App zu registrieren (und auch datenschutzsicher die eigenen Daten wieder zu löschen), die entsprechenden Sicherheitsunterweisungen zu absolvieren und beim Betreten oder Befahren ein gültiges Zertifikat vorzulegen. Die Software ist in Zusammenarbeit mit #SecTec mit allen gängigen Sicherheitssystemen kompatibel und ist damit universell einsetzbar.

Sie wollen mehr wissen? Vereinbaren Sie ein kurzes Telefonat mit uns hier.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 4

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Zufriedenheit aller Ihrer Mitarbeiter: innen und Führungskräfte, denn Sie zeigen den Menschen, die für Ihr Unternehmen arbeiten, dass diese Ihnen am Herzen liegen, dass Sie möächten,m dass diese Menschen abends wieder gesund bei Ihren Familien sind. Und diese Zufriedenheit kann Ihnen helfen im Wettbewerb um die Besten. Die besten Mitarbeiter: innen langfristig zu halten und neue Mitarbeiter: innen zu finden und zu binden. Sie haben einen Vorteil im täglichen „War for Talents“ auch als mittelständisches oder kleines Unternehmen gelingt es Ihnen durch „Care for your People“, die Besten zu finden und zu halten.

Durch die Teilnahme an Präsenzschulungen oder Onlinekursen oder eine Mischung aus beidem, helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen und Ihren Mitarbeiter: innen sicherer zu arbeiten. Aber Schulungen müsen zielgruppenorientiert sein, ein Inhalt für einen Führungskraft oder einen Geschäftsführer ist weder von den Themen noch vom Wording geeignet für alle Mitarbeiter: innen. Geben Sie Ihnen etwas, dass Sie verstehen, denn nur Schulen reicht nicht – Mit HSE 4.0 schaffen Sie es einfach verständliche Inhalte in kürzester Zeit zu erstellen und zeitnah Ihren Mitarbeiter: innen zuzuweisen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 3

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Kompetenz aller Ihrer Führungskräfte, denn nicht nur a) diese müssen auch unterwiesen werden, sondern b) sie müssen sich auch damit beschäftigen, was in ihrem Team und an deren Arbeitsplätzen vor sich geht. Denn nur, wenn Führungskräfte wirklich durch Beispiel führen, sind sie Führungskräfte. Und wenn sie dann noch bei kritischen arbeitsplatzbezogenen Themen selbst unterweisen (oder daran teilnehmen), dann erhöht dies auch ihre und die Kompetenz aller.

Helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen, indem Sie diese dann auch im Nachgang bei administrativen Dokumentationstätigkeiten mit HSE 4.0 entlasten. Sie werden es Ihnen danken durch noch mehr Engagement und noch mehr Kompetenz.

Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 2

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme erhöhen die Rechtssicherheit, wenn Dokumentation, Verantwortung und Prozesse klar geregelt sind. Da bringt HSE 4.0 mehr … mehr rechtssichere Dokumentation, mehr Klarheit in Prozessen und mehr Eindeutigkeit in Verantwortung!

Denn nur klare Prozesse und Verantwortungen erhöhen die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Dazu kann HSE 4.0 einen sehr guten Beitrag leisten. Wir schaffen Transparenz in Prozessen und Verantwortung und nur mit Transparenz und nicht mit Hochglanz 1-fits-all Trainings können Sie zu mehr Arbeits-, Rechts- und Sicherheit kommen und dabei Ihre Mitarbeiter: innen noch digital fitter machen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 1

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme können die Rechtssicherheit erhöhen, aber dazu bedarf es auch einem Unterweisungstool wie HSE 4.0.

Denn nur wer auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Unterweist (Arbeitsplatzbezogen, Mitarbeiter:innen bezogen und verantwortungsbezogen), der erhöht die Rechtssicherheit. Und noch ein Tipp viele E-Learning Tools und auch HSE Unterweisungstools tun dies nicht. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Psychische Belastungen häufig ignoriert

Mit HSE 4.0 führen Sie auch Ihre psychischen Gefährdungsbeurteilungen durch – besonders in der heutigen Zeit, in der mehr und mehr Mitarbeiter: innen mobile Arbeitsplätze haben. – sprechen Sie mit uns .

Presseportal Aktuelle DEKRA Umfrage zeigt Defizite beim Arbeitsschutz

Viele Unternehmen ignorieren nach wie vor die gesetzliche Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefahren für die Mitarbeiter. Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten (31 Prozent) sagt laut einer aktuellen DEKRA Befragung, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gab. Bei 53 Prozent war dies nach eigenen Angaben nicht der Fall, 15 Prozent waren sich nicht sicher. DEKRA Experten appellieren, die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen ebenso ernst zu nehmen wie die körperlicher Gefahren.

Das Institut forsa hat im Oktober 2021 im Auftrag der Prüforganisation DEKRA repräsentativ bundesweit 1.014 Beschäftigte befragt. Ein Schwerpunkt war unter anderem die psychische Situation bei der Arbeit sowie das Wohlbefinden der Mitarbeiter.

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Mobile Arbeit: So geht Homeoffice im Ausland

Rechte von Beschäftigten, Mitbestimmung des Betriebsrats, Versicherungsschutz – mobiles Arbeiten zieht viele Fragen nach sind. Vor allem dann, wenn Mitarbeitende ihren flexiblen Arbeitsplatz außerhalb Deutschlands einrichten.

Nachdem zum 1. Juli 2021 der pandemiebedingte kurzeitige Anspruch auf Homeoffice weggefallen ist, liegt die Bewilligung mobiler Arbeit wieder im Hoheitsbereich des Arbeitgebers. Klar ist allerdings, dass viele Unternehmen und Firmenchefs Errungenschaften, die sich als gut praktikabel und von Mitarbeiter: innen geschätzt etabliert haben, nicht zurückfahren wollen. Ganz vorn dabei sind Homeoffice-Regelungen, die während Corona von der Ausnahme zur Regel geworden sind.

Doch auch hier sind Sonderfälle denkbar, zum Beispiel, wenn Beschäftigte aus dem Ausland heraus arbeiten wollen. Dann ist unbedingt zu prüfen, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich wird, was insbesondere in Nicht-EU-Staaten der Fall sein kann. Zu beachten sind auch mögliche Sonderregelungen im Ausland, zum Beispiel zu Arbeitsschutz oder Arbeitszeiten, die deutsches Recht verdrängen, selbst wenn dieses von den Arbeitsvertragsparteien als maßgeblich vereinbart wurde.

Wichtig: Beim Homeoffice als eine Form der mobilen Arbeit bestimmt der Betriebsrat mit, § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Diese Neuregelung ist ein Auffangtatbestand, der neben anderen etablierten Mitbestimmungsrechten besteht, zum Beispiel bezüglich Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Klarheit bei Arbeitsunfall

Eine weitere Neuregelung, die mehr Klarheit beim Homeoffice bringen soll, ist in neuen § 8 Abs. 1 SGB VII zu finden: Demnach gilt im Homeoffice der Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise wie im Betrieb. Liegt also ein Arbeitsunfall vor, dann sind Betroffene unfallversichert, auch außerhalb Deutschlands.

Möchte der Betriebsrat Klarheit schaffen, sollte mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice/mobilen Arbeiten ausgehandelt werden, die auch Auslandsaufenthalte regelt und sich auch mit Fragen befasst, wie beispielsweise Arbeitsmittel und Kosten für abwesenheitsbedingte Mehraufwendungen (Spesen).

[…zum Beitrag]

Plattformökonomie: Der Arbeitsschutz von morgen

Immer mehr Menschen verdienen den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familien mit Tätigkeiten für Plattformen, wie Uber, Lieferando und andere Plattformen, die Verbrauchern Servicedienstleistungen anbieten, welche von Angestellten (wie bei Gorilla) oder selbstständigen Einzelunternehmern erbracht werden.

von Steffen Stierle veröffentlicht im TAGESSPIEGEL BACKGROUND am 21.10.2021

In der Plattformökonomie sind althergebrachte Arbeitsschutzstandards aufgrund des unklaren Status der Beschäftigten oft unwirksam. Ein neuer Regelrahmen muss her. Ein Vorstoß des Arbeitsministeriums auf nationaler Ebene ist jedoch im Sande verlaufen. Die EU-Kommission will zum Jahresende Vorschläge unterbreiten.

Die digitale Transformation verändert die Arbeitswelt fundamental. Daher ist die Politik gefordert, den regulatorischen Rahmen des Wirtschaftens anzupassen. In der Plattformökonomie zeigt sich bereits heute, wie schlecht der alte Rahmen zu den neuen Jobs passt – vor allem wenn es um den Schutz und die Rechte der Beschäftigten geht. Es zeigt sich aber auch, wie schwierig es ist, einen zeitgemäßen Arbeitnehmerschutz zu entwickeln und umzusetzen.

Dieses Problem wird umso größer, je bedeutender Plattformen wie Uber oder Lieferando werden. Europaweit verdienen laut Schätzungen rund elf Prozent der Beschäftigten zumindest einen relevanten Teil ihres Einkommens über Plattformen – Tendenz steigend. Doch welchen Status haben die Plattformarbeiter – angestellt oder selbständig? Dieses Raster funktioniert nicht mehr. Formal sind viele selbständig, faktisch aber wie Angestellte in die Arbeitsorganisation eingegliedert, unterliegen personenbezogenen Weisungen und konkreten Vorgaben zu Inhalt, Zeit und Ort der Tätigkeit. Eine Konstellation, die zur Ausbeutung durch die Betreiber einlädt: Rechte wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Höchstarbeitszeiten sind ausgehebelt.

Nationale Regulierung gescheitert

Wie schwierig es jedoch ist, die Plattformökonomie zu regulieren, zeigt eine Initiative des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). „Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen“, hatte Ressortleiter Hubertus Heil (SPD) im vergangenen November … [weiterlesen]