BG Bau Arbeitsschutzprämien (Katalog)

Mitgliedbetriebe könne bis zu 10.000 Euro Zuschüsse erhalten: eine Übersicht finden Sie hier: Prämienkatalog

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64 % der Azubis wünschen sich in ihrer Ausbildung mehr Austausch über „Schutz vor Arbeitsunfällen“

Quelle: BGHW 14.2.2022

Auszubildende sind eine Zielgruppe, die schwer zu fassen ist.

Sind sie wirklich übermütig und risikobereit oder eher vorsichtig und besonnen?

Das Ergebnis: Azubis sind von allem ein bisschen, aber vor allem wollen sie mehr wissen, um sich besser zu schützen. HSE 4.0 ist so konzipiert, dass Sie schnell und einfach Auszubildende in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erreichen. Einfach zu handhaben

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, auf allen Mobilgeräten verfügbar.

Quelle: Forsa-Umfrage der DGUV, Juli 2021

Was Sie alles tun können finden Sie hier

Zum Beitrag [BGHW]

Bundessozialgericht urteilt: Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice

Sichern Sie sich jetzt ab!! HSE 4.0 speziell entwickelt für die rechtssichere Durchführung von Unterweisungen, damit auf jeden Fall die Pflicht zur Unterweisung entsprechend dokumentiert ist – ob dies mit Zoom/Teams-Video- Unterweisungen erfolgt oder komplett selbstständig online – mit HSE 4.0 haben Sie dies alles im Griff.

Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Auch wenn hier der Unfall schon länger zurückliegt, hatte der Klägeranwalt auch auf die Corona-Pandemie verwiesen. Diese zeige, wie wichtig ein guter Schutz der Arbeitnehmer auch im Homeoffice sei.

Das Bundessozialgericht entschieden: auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften. Hier wird es aber interessant für Arbeitgeber: sind Ihre Mitarbeiter: innen auch ausreichend unterwiesen, in Zeiten, in welchem diese aus dem Homeoffice arbeiten? Denn wenn die BG zahlen muss, wird auch immer geschaut, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Wenn nicht kann es sein, dass der Arbeitgeber oder auch der Geschäftsführer haftet!

Also sichern Sie sich auf jeden Fall ab!!

Denn es kann teuer werden. Die Kosten umfassen je nach Schwere, Behandlungskosten und je nach Unfallfolgen auch Rentenzahlungen. Zur Begründung erklärte das BSG, der Weg auf der Treppe habe in einem engen Zusammenhang mit der Arbeit gestanden. Der Verkaufsleiter habe seine Arbeit aufnehmen wollen. Diese „objektive Handlungstendenz“ sei entscheidend.

Zur Begründung:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice stehen auch auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist die „Handlungstendenz“ hin zur beruflichen Tätigkeit

Statements on use days were dispensed to earn whether Biomedical gaps were controlled. bloodpressureheartmeds.site Finally, to affect the percent of the illness, it was grown by another effective resistance.

, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Dies gelte auch für Unfälle vor der jüngsten Gesetzesänderung im Juni. (Az: B 2 U 4/21 R)

Der Kläger ist angestellter Gebietsverkaufsleiter im Außendienst. Üblich begann er seine Arbeit morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr ohne Frühstück. Auf dem Weg vom Schlafzimmer zum häuslichen Arbeitszimmer ein Stockwerk tiefer war er 2018 auf der Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dabei hatte er sich einen Brustwirbel gebrochen. Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erkannte dies nicht als versicherten Wegeunfall an. Auch wenn hier der Unfall schon länger zurückliegt

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, hatte der Klägeranwalt auch auf die Corona-Pandemie verwiesen. Diese zeige, wie wichtig ein guter Schutz der Arbeitnehmer auch im Homeoffice sei.

Die Kasseler Richter betonten, dass dies unabhängig von einer Gesetzesänderung zum 18. Juni 2021 gilt und auch vorher galt. Nach der Neuregelung besteht Unfallschutz im Homeoffice „in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“. Die Gesetzesänderung sichert die neuere BSG-Rechtsprechung ab, wonach auch betriebliche Wege innerhalb der Wohnung versichert sind, künftig zudem wohl auch Wege bis zur Küchentür, um zu essen oder zu trinken. Auch im Streitfall habe es sich um einen solchen sogenannten Betriebsweg gehandelt. Das BSG stellte den Sturz damit einem Unfall gleich, wenn ein Arbeitnehmer den Betrieb erreicht hat, dann aber auf dem Weg zwischen Betriebseingang und Arbeitsplatz stürzt. Bei sogenannten Wegeunfällen halte das BSG dagegen daran fest, dass der Unfallschutz erst nach Durchschreiten der privaten Außentür beginnt.

Arbeitssicherheit

Sicherheitsunterweisungen für den Zugang zu Betriebsgeländen

Den Zugang für eigene Mitarbeiter kann ein Unternehmen einfach regeln, denn Führungskräfte (im besten Falle) kontrollieren, ob ein: e Mitarbeiter: in das Betriebsgelände betreten darf, also die nötigen Sicherheitsunterweisungen hat und arbeitsfähig ist, um den Sicherheitsstandards zu genügen.

Mit Fremdfirmen, Dienstleistern oder neuen Mitarbeiter: innen ist das etwas anderes. Sie müssen unterwiesen werden, egal ob Paketfahrer, LKW-Fahrer, Kantinenpersonal, Handwerker, Besucher oder neue Mitarbeiter: innen. Die Inhalte unterscheiden sich von Standort zu Standort, von Besuchs- oder Tätigkeitsbereich bis hin zu den Fahr- und Laufwegen. Heisst Inhalte müssen einfach erstellbar sein und die Plattform universell einsetzbar.

HSE 4.0 bietet Unternehmen die Möglichkeit mittels eines einfachen Links, Externen sich im Web oder in der App zu registrieren (und auch datenschutzsicher die eigenen Daten wieder zu löschen), die entsprechenden Sicherheitsunterweisungen zu absolvieren und beim Betreten oder Befahren ein gültiges Zertifikat vorzulegen. Die Software ist in Zusammenarbeit mit #SecTec mit allen gängigen Sicherheitssystemen kompatibel und ist damit universell einsetzbar.

Sie wollen mehr wissen? Vereinbaren Sie ein kurzes Telefonat mit uns hier.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 4

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Zufriedenheit aller Ihrer Mitarbeiter: innen und Führungskräfte, denn Sie zeigen den Menschen, die für Ihr Unternehmen arbeiten, dass diese Ihnen am Herzen liegen, dass Sie möächten,m dass diese Menschen abends wieder gesund bei Ihren Familien sind. Und diese Zufriedenheit kann Ihnen helfen im Wettbewerb um die Besten. Die besten Mitarbeiter: innen langfristig zu halten und neue Mitarbeiter: innen zu finden und zu binden. Sie haben einen Vorteil im täglichen „War for Talents“ auch als mittelständisches oder kleines Unternehmen gelingt es Ihnen durch „Care for your People“, die Besten zu finden und zu halten.

Durch die Teilnahme an Präsenzschulungen oder Onlinekursen oder eine Mischung aus beidem, helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen und Ihren Mitarbeiter: innen sicherer zu arbeiten. Aber Schulungen müsen zielgruppenorientiert sein, ein Inhalt für einen Führungskraft oder einen Geschäftsführer ist weder von den Themen noch vom Wording geeignet für alle Mitarbeiter: innen. Geben Sie Ihnen etwas, dass Sie verstehen, denn nur Schulen reicht nicht – Mit HSE 4.0 schaffen Sie es einfach verständliche Inhalte in kürzester Zeit zu erstellen und zeitnah Ihren Mitarbeiter: innen zuzuweisen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 3

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme stärken auch die Kompetenz aller Ihrer Führungskräfte, denn nicht nur a) diese müssen auch unterwiesen werden, sondern b) sie müssen sich auch damit beschäftigen, was in ihrem Team und an deren Arbeitsplätzen vor sich geht. Denn nur, wenn Führungskräfte wirklich durch Beispiel führen, sind sie Führungskräfte. Und wenn sie dann noch bei kritischen arbeitsplatzbezogenen Themen selbst unterweisen (oder daran teilnehmen), dann erhöht dies auch ihre und die Kompetenz aller.

Helfen Sie Ihren Führungskräften ihrer Verantwortung nachzukommen, indem Sie diese dann auch im Nachgang bei administrativen Dokumentationstätigkeiten mit HSE 4.0 entlasten. Sie werden es Ihnen danken durch noch mehr Engagement und noch mehr Kompetenz.

Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihren Führungskräften Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … vorsetzen. Geben Sie Ihnen ein Werkzeug mit denen auch Sie klar kommen ohne 6 Monate Training – einfach intuitiv HSE 4.0 und mit dem Ihre Führungskräfte auch an Unterweisungen mitarbeiten können oder Mitarbeiter: innen diese auch selbst erstellen können!

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 2

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme erhöhen die Rechtssicherheit, wenn Dokumentation, Verantwortung und Prozesse klar geregelt sind. Da bringt HSE 4.0 mehr … mehr rechtssichere Dokumentation, mehr Klarheit in Prozessen und mehr Eindeutigkeit in Verantwortung!

Denn nur klare Prozesse und Verantwortungen erhöhen die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Dazu kann HSE 4.0 einen sehr guten Beitrag leisten. Wir schaffen Transparenz in Prozessen und Verantwortung und nur mit Transparenz und nicht mit Hochglanz 1-fits-all Trainings können Sie zu mehr Arbeits-, Rechts- und Sicherheit kommen und dabei Ihre Mitarbeiter: innen noch digital fitter machen. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Arbeitsschutzmanagementsysteme Teil 1

Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen

Quelle: DGUV Publikation 211-019

Arbeitsschutzmanagement Systeme können die Rechtssicherheit erhöhen, aber dazu bedarf es auch einem Unterweisungstool wie HSE 4.0.

Denn nur wer auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Unterweist (Arbeitsplatzbezogen, Mitarbeiter:innen bezogen und verantwortungsbezogen), der erhöht die Rechtssicherheit. Und noch ein Tipp viele E-Learning Tools und auch HSE Unterweisungstools tun dies nicht. Also machen Sie sich schlau und sprechen Sie mit uns, bevor Sie eine Entscheidung treffen und HSE 4.0 kann auch als Beiboot für Tanker wie SAP Success Factor, Salesforce, LinkedIn und Cornerstone … eingesetzt werden.

Psychische Belastungen häufig ignoriert

Mit HSE 4.0 führen Sie auch Ihre psychischen Gefährdungsbeurteilungen durch – besonders in der heutigen Zeit, in der mehr und mehr Mitarbeiter: innen mobile Arbeitsplätze haben. – sprechen Sie mit uns .

Presseportal Aktuelle DEKRA Umfrage zeigt Defizite beim Arbeitsschutz

Viele Unternehmen ignorieren nach wie vor die gesetzliche Pflicht zur Beurteilung psychischer Gefahren für die Mitarbeiter. Nur knapp ein Drittel der Beschäftigten (31 Prozent) sagt laut einer aktuellen DEKRA Befragung, dass es im Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung gab. Bei 53 Prozent war dies nach eigenen Angaben nicht der Fall, 15 Prozent waren sich nicht sicher. DEKRA Experten appellieren, die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung psychischer Gefährdungen ebenso ernst zu nehmen wie die körperlicher Gefahren.

Das Institut forsa hat im Oktober 2021 im Auftrag der Prüforganisation DEKRA repräsentativ bundesweit 1.014 Beschäftigte befragt. Ein Schwerpunkt war unter anderem die psychische Situation bei der Arbeit sowie das Wohlbefinden der Mitarbeiter.

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Plattformökonomie: Der Arbeitsschutz von morgen

Immer mehr Menschen verdienen den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familien mit Tätigkeiten für Plattformen, wie Uber, Lieferando und andere Plattformen, die Verbrauchern Servicedienstleistungen anbieten, welche von Angestellten (wie bei Gorilla) oder selbstständigen Einzelunternehmern erbracht werden.

von Steffen Stierle veröffentlicht im TAGESSPIEGEL BACKGROUND am 21.10.2021

In der Plattformökonomie sind althergebrachte Arbeitsschutzstandards aufgrund des unklaren Status der Beschäftigten oft unwirksam. Ein neuer Regelrahmen muss her. Ein Vorstoß des Arbeitsministeriums auf nationaler Ebene ist jedoch im Sande verlaufen. Die EU-Kommission will zum Jahresende Vorschläge unterbreiten.

Die digitale Transformation verändert die Arbeitswelt fundamental. Daher ist die Politik gefordert, den regulatorischen Rahmen des Wirtschaftens anzupassen. In der Plattformökonomie zeigt sich bereits heute, wie schlecht der alte Rahmen zu den neuen Jobs passt – vor allem wenn es um den Schutz und die Rechte der Beschäftigten geht. Es zeigt sich aber auch, wie schwierig es ist, einen zeitgemäßen Arbeitnehmerschutz zu entwickeln und umzusetzen.

Dieses Problem wird umso größer, je bedeutender Plattformen wie Uber oder Lieferando werden. Europaweit verdienen laut Schätzungen rund elf Prozent der Beschäftigten zumindest einen relevanten Teil ihres Einkommens über Plattformen – Tendenz steigend. Doch welchen Status haben die Plattformarbeiter – angestellt oder selbständig? Dieses Raster funktioniert nicht mehr. Formal sind viele selbständig, faktisch aber wie Angestellte in die Arbeitsorganisation eingegliedert, unterliegen personenbezogenen Weisungen und konkreten Vorgaben zu Inhalt, Zeit und Ort der Tätigkeit. Eine Konstellation, die zur Ausbeutung durch die Betreiber einlädt: Rechte wie Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Höchstarbeitszeiten sind ausgehebelt.

Nationale Regulierung gescheitert

Wie schwierig es jedoch ist, die Plattformökonomie zu regulieren, zeigt eine Initiative des Bundesarbeitsministeriums (BMAS). „Wir werden nicht zulassen, dass die Rechte von online-vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen“, hatte Ressortleiter Hubertus Heil (SPD) im vergangenen November … [weiterlesen]

Arbeitsunfall: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft

Quelle: Stiftung Warentest 10/2021

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Der Schutz im Home­Office ist jetzt umfassender. […]

Home­office. Seit dem 18. Juni 2021 gelten durch das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz Verbesserungen beim Unfallversicherungsschutz im Home­office. Unfälle zu Hause oder das Bringen von Kindern zu Kita und Schule von zu Hause aus und zurück sind jetzt besser versichert. […]

Alle Informationen hier.

Bei der Arbeit infiziert

Quelle: Finanztest 10/2021 und Stiftung Warentest 9/2021

Corona. Stecken sich Angestellte im Job an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch. …

Fast vier Millionen Menschen haben sich in Deutschland seit dem Beginn der Pandemie mit dem Corona-Virus infiziert. Zu Ansteckungen kommt es überall, wo sich Menschen begegnen -auch am Arbeitsplatz. Hat sich dort ein Arbeitnehmer mit dem Virus infiziert, kann das unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. In diesem Fall haben Erkrankte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt zum Beispiel Behandlungen und zahlt bei Langzeitfolgen eine Verletztenrente. Im Todesfall unterstützt sie die Hinterbliebenen finanziell. Doch die Leistungen gibt es nicht automatisch.

Zunächst muss der zuständige Unfallversicherungsträger die Corona-Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkennen. Wir sagen, welche Schwierigkeiten je nach Berufsgruppe zu überwinden sind. Viele Arbeitgeber rühren sich nicht In einigen Fällen ist die erste Hürde gleich der eigene Arbeitgeber. Eigentlich muss dieser Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle umgehend beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen, der je nach Branche eine bestimmte Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist. Karin Wüst, Leiterin der Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten, sagt: Wir erleben bei Corona jedoch viele Fälle, bei denen Arbeitgeber das nicht tun. Auch nach Aufforderung nicht. Meine Vermutung ist, dass sie nicht eingestehen wollen, dass es in ihrem Betrieb eine Ansteckung gab. Dabei kann das auch mit einem Hygienekonzept passieren.“ Gemeinsam mit ihrem Team

Finanztest Rat: Infektion melden. Sie haben sich bei der Arbeit mit Corona angesteckt? Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber dies bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse meldet. Bitten Sie um eine Durchschrift der Meldung. Weigert er sich, die Infektion zu melden, können Sie dies auch selbst tun. Die Meldung ist auch nachträglich möglich. leichte Symptome. Hat die Erkrankung bei Ihnen einen milden Verlauf? Bemühen Sie sich trotzdem um Anerkennung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. So sind Sie abgesichert, falls Sie später unter Langzeitfolgen leiden. Wichtig: Lassen Sie sich mindestens drei Tage krankschreiben.

HSE 4.0, EHS, E-Learning 4.0

Möglichkeiten von digitalen Unterweisungen ausschöpfen

Kommentar zum Artikel von Dr. Joerg Hensiek, Journalist und PR-Berater, Schwerpunkte Arbeitsschutz, Forst- und Holzwirtschaft

Digitale Lösungen werden niemals Präsenzunterweisungen ersetzen, aber digitale Lösungen können Präsenzunterweisungen wirkungsvoll und nachhaltig unterstützen:

Durch Checkfragen und Nachfragen der Führungskraft bei mangelndem Verständnis

Durch angepasste Inhalte – Führungskräfte bedürfen anderer Inhalte wie z.B. Auszubildene, deutschsprachige Mitarbeiter*Innen Inhalte in deutsch, nicht-deutschsprachige Mitarbeiter*Innen Inhalte in Ihrer Landessprache

Die Unterweisung muss dem vorgegebenen Prozess des ArbSchG folgen – Unterweisen und Fragen beantworten – durch interaktive Chats oder einfach durch persönliche Gespräche auf jeden Fall muzss die Führungskraft teil dieses Prozesses sein und nicht der (externe) Trainer, um auf spezielle Gefährdungen am Arbeitsplatz einzugehen

Und natürlich müssen Inhalte einfach aber auch revisionssicher gepflegt werden können, Folgeunterweisungen nachgehalten werden und Zertifikate eindeutig sein (ohne handschriftliches Gekritzel) …

Digitale Unterweisungen können rechtssicher sein, aber nicht durch ein Videotraining und ein paar Fragen, sondern es gehört sehr viel mehr dazu – sprechen Sie mit uns. Und wir helfen Ihnen beim digital Upskilling Ihrer Mitarbeiter:Innen, damit Sie zukunftssicherer werden … einfach, pragmatisch, nachhaltig

For english visit our website and get an online translation

Auszüge des Artikels:

Online-Unterweisungen können und dürfen mündliche Präsenzunterweisungen nicht ersetzen. Sie sind aber eine wertvolle Hilfe, um Beschäftigte in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuführen sowie vor und nach der eigentlichen Unterweisung Lerninhalte zu vermitteln oder zu vertiefen. Elektronische Unterweisungen boten zunächst nur allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Doch seitdem erste interaktive Lernmodule existieren, mit denen auch spezifische und individualisierte Informationen zur Arbeitssicherheit an spezifischen Arbeitsplätzen im Betrieb vermittelt werden können, stellen sie endgültig eine sinnvolle Ergänzung für die betriebliche Unterweisungsorganisation dar.

[…]

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Unterweisungen online durchzuführen kann die Präsenzunterweisungen mit ihren praktischen Übungen und der ständigen Interaktion von Unterweisenden und Beschäftigten nicht 100% ersetzen. Wenn sich die Digitalangebote zudem ausschließlich auf Texte, Präsentationen oder Videos mit allgemeinen Inhalten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ohne Möglichkeit der praktischen Teilnahme für die Unterweisungsteilnehmer beschränken, ist der Nutzen überschaubar.“

Mittlerweile gibt es aber bereits didaktisch und methodisch gut aufbereitete E-Learning-Module, die in der Lage sind, die Anforderungen und Verhältnisse im jeweiligen Betrieb genau abzubilden. Einige Software-Programme können sogar schon an die Interessen und Möglichkeiten der Unterweisungsteilnehmer angepasst werden, beispielsweise hinsichtlich Sprache, Bearbeitungsumfang oder beruflichem Hintergrund.

Eine weitere Bedingung für eine erfolgreiche und effiziente Online-Unterweisung ist, dass das jeweilige Programm auch Feedback-Möglichkeiten bietet, d.h. die Teilnehmer können dem Unterweiser Fragen stellen und umgekehrt können Führungskräfte oder Unterweiser sich vergewissern, ob die Inhalte von den Beschäftigten richtig verstanden (und verinnerlicht) wurden.

Selbstverständlich können Online-Unterweisungen auch nur von Beschäftigten erfolgreich absolviert werden, die „Online-Kompetenz“ besitzen. Bei Mitarbeitern, die eine solche Grundvoraussetzung nicht mitbringen, ist es fraglich, ob das E-Learning ein geeigneter Lernweg ist.

Wann sind Online-Unterweisungen rechtssicher?

Die Unterweisung durch elektronische Medien kann laut DGUV Regel 100-001 nur ein Zusatzangebot zu erforderlichen Präsenzunterweisungen sein. Ebenso wie diese müssen Online-Unterweisungen allerdings nachvollziehbar dokumentiert und rechtssicher sein.

Für die rechtsverbindliche und nachweisliche Teilnahme an einer Online-Unterweisung reicht in der Regel die Anmeldung der Mitarbeiter im betrieblichen Intranet mit Name und Kennwort aus. Hierzu müssen im Vorfeld spezifizierte Zugangsrechte an die Teilnehmer vergeben werden.

Eine absolute Rechtssicherheit bei elektronischen Unterweisungen gibt es aber (noch) nicht. Relative Rechtssicherheit für die Anwender und Unternehmen ergibt sich aber, wenn

das Unternehmen nachvollziehbar begründen kann, warum es zusätzlich zur Präsenzunterweisung elektronische Angebote für die Beschäftigten eingeführt hat,

die Unterweisungen stets detailliert dokumentiert sind,

das Unternehmen den Lernerfolg durch Online-Unterweisungen regelmäßig überprüft,

die Online-Unterweisung nachweislich den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verbessert,

die Unterweisungsteilnehmer und Unterweisenden über die Inhalte der Online-Unterweisungen durch Feedbackfunktionen kontinuierlich im Austausch sein können.

Ein- und Durchführung von Online-Unterweisungen

Bei der Einführung eines Systems für Online-Unterweisungen müssen zwei Bereiche digital abgebildet werden: Die Organisationsstrukturen und -prozesse einerseits sowie die Unterweisungsinhalte andererseits. Zu den relevanten Daten hinsichtlich der Organisationsstruktur des Unternehmens gehören beispielsweise die verschiedenen Standorte, Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze und Mitarbeiterdaten.

Das Ziel dabei ist, Automatismen zu schaffen. So bekommen zum Beispiel die Beschäftigten eines bestimmten Produktionsbereichs am Standort A immer zum gleichen Zeitpunkt im Jahr eine für sie relevante Unterweisung zugewiesen. Die Unterweisungsinhalte werden als Power-Point- oder PDF-Datei von den Verantwortlichen, zum Beispiel Fachkräften für Arbeitssicherheit, zusammengestellt. Neue Software-Programme bieten mittlerweile aber auch interaktive Lernformate, die aber ebenfalls mit betriebsspezifischen Inhalten befüllt werden können.

Bei der Durchführung von Online-Unterweisungen sollte ein Unternehmen in folgenden Etappen bzw. Stufen vorgehen:

Der vom Arbeitgeber bestimmte Unterweiser verantwortet auch die Organisation von Online-Unterweisungen. Er wählt für die Beschäftigten das Thema der Unterweisung aus und gibt ihnen einen Zeitraum vor, in dem sie die Aufgaben bearbeiten müssen.

Die Beschäftigten erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail des Unterweisers, die eine offene Unterweisung mit Schulungsaufgaben ankündigt. In für sie passenden Zeiten loggen sie sich in das System ein und bearbeiten die an sie gestellten Aufgaben.

Sowohl Unterweiser als auch Unterweisungsteilnehmer können den Bearbeitungsstand jeder Unterweisungsaufgabe jederzeit in Echtzeit im System verfolgen.

Die Sicherheitsexperten im Unternehmen, insbesondere die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, müssen die Unterweisungsinhalte ständig auf dem neuesten Stand halten. Ergeben sich technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Änderungen werden diese als neue Inhalte von ihnen in das System eingepflegt und erweitern die jeweiligen Unterweisungsdokumente.

Der Unterweiser oder noch besser die Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentieren jede absolvierte Unterweisung. Dabei erstellen und exportieren sie entsprechende Zertifikate.

Führungskräfte sind immer Vorbilder – auch beim Einsatz von PSA

Anmerkung des Autors: Führungskräfte sind immer Vorbilder – denn was der Chef nicht macht muss Chefchen auch nicht machen ….

Handwerksblatt.de vom März 2021

Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ist nicht immer angenehm, aber zur Vermeidung von Arbeitsunfällen ist es ein absolutes Muss. Mit ein paar einfachen Tricks können Arbeitgeber die Moral, die PSA zu tragen, beeinflussen.

Häufig passieren Arbeitsunfälle oder enden mit schlimmeren Folgen, weil die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht konsequent eingesetzt wurde. Was Arbeitgeber und Führungskräfte dagegen tun können

Betriebsalltag und psychologische Gründe

Trotz stetig besser werdender Arbeitsschutzbedingungen passieren immer wieder Arbeitsunfälle. Und das, obwohl der Einsatz persönlicher Schutzausrichtung in zahlreichen Fällen entweder den Unfall selbst oder das Ausmaß hätte verhindern können. Zeitdruck, fehlendes Gefahrenbewusstsein oder mangelnder Tragekomfort sind einige der Gründe, warum vorhandene PSA von den Beschäftigten nicht genutzt wird. Auch die Psychologie spielt eine Rolle: Finden die Teamkollegen die PSA „uncool“, wird der sonst verantwortungsbewusste Umgang der Mitarbeiter seine Ausstattung ebenfalls nicht mehr gern anziehen.

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