Wenn der Chef nichts tut: Corona-Infektion im Job selbst melden

Quelle: Test 10/2021 Damit die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall oder Berufs­krankheit erfolgreich ist, sollten Arbeitnehmer ein paar Punkte beachten. Selbst melden. Weigert Ihr Arbeitgeber sich, Ihre Infektion bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden, zeigen Sie die Infektion selbst an. Wie lesen Sie hier.

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Arbeitsunfall: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft

Quelle: Stiftung Warentest 10/2021 Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Der Schutz im Home­Office ist jetzt umfassender. […] Home­office. Seit dem 18. Juni 2021 gelten durch das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz Verbesserungen beim Unfallversicherungsschutz im Home­office. Unfälle zu Hause oder das Bringen...

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