Arbeitssicherheit brauchen wir nicht! Dieser Satz kann bis zu 30.000 Euro kosten.
Gemäß § 25 ArbSchG droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro, wenn
5.000 Euro kann es kosten, wenn
… Beschäftigte wurden vor der Aufnahme der Tätigkeit nicht unterwiesen werden
… Verkehrswege ungeeignet oder mangelhaft sind
… Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen ungeeignet sind oder fehlen
… Arbeiten werden durch den Arbeitgeber nicht eingestellt, obwohl eine unmittelbare erheblichen Gefahr aufgetreten ist
Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig schriftlich festgehalten
… Fluchtwege und Notausgänge sind ungeeignet oder mangelhaft
Und 2.000 Euro für kleinere Vergehen wie…
… Raumtemperaturen nicht korrekt
…Bildschirm oder Bildschirmgerät ist ungeeignet
Zum gesamten Kostenauszug geht’s hier
Und zu kostengünstiger Sicherheit geht’s hier
Quelle: www.Arbeitsrechte.de