Anspruch auf Homeoffice ist nicht im Gesetz
Arbeitnehmer sollen nach einem neuen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) leichter regelmäßig von einem Ort ihrer Wahl aus arbeiten können. Die ursprünglich Idee von einem garantierten Anspruch auf Homeoffice ist damit aber vom Tisch. Dafür erhalten Heimarbeiter in Zukunft einen besseren Versicherungs- und Arbeitsschutz. Der Entwurf für das „Mobile Arbeit Gesetz“ ging am Montag in die Abstimmung innerhalb der Regierung.
Arbeitgeber müssen sich mit dem Thema Homeoffice auseinandersetzen
[…]
Lücken im Versicherungsschutz sollen geschlossen werden
„Bundesregierung und Länder rufen derzeit dazu auf, dass Beschäftigte jetzt Homeoffice machen sollen, wo immer es geht“, sagte Heil. „Es ist jetzt an der Zeit, dafür einen vernünftigen und modernen Ordnungsrahmen zu schaffen.“ Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Förderung mobiler Arbeit versprochen. Die Koalition hatte einen Rechtsrahmen angekündigt, wozu ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer über die Entscheidungsgründe einer Ablehnung gehören soll. Es gebe auch Lücken etwa im Versicherungsschutz, sagte Heil. „Wenn Sie heute zur Arbeit fahren, ihr Kind dabei in die Kita bringen und von der Kita zum Arbeitsplatz weiterfahren, sind Sie unfallversichert, weil das ein Arbeitsweg ist“, erläuterte er. Wer das Kind zur Kita bringe und dann ins Homeoffice fahre, habe offiziell keinen Arbeitsweg. Heil: „Das ist nicht in Ordnung.“
In dem Gesetzentwurf heißt es: „Künftig genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort außerhalb der Unternehmensstätte arbeiten, im gleichen Umfang Versicherungsschutz wie bei einer Tätigkeit in der Unternehmensstätte.“ Auch das Zurücklegen des Weges nach und von Kinderbetreuungseinrichtungen soll bei einer Tätigkeit im gemeinsamen Haushalt erfasst werden.
Arbeitszeiterfassung im Homeoffice soll Pflicht werden