Arbeitssicherheit: Junge Führungskräfte nicht allein lassen mit ihren Pflichten

Geht es um den betrieblichen Arbeitsschutz, werden die Newcomer unter den Führungskräften nicht selten ins kalte Wasser geworfen.

Was erwarten junge Führungskräfte? Stundenlange Präsenzunterweisungen oder erstmal ein wenig Selbstlernstoff? Unsere Erfahrung zeigt, erstmal selbst aufschlauen dann gerne Austausch.

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) plädiert daher dafür, die Nachwuchskräfte frühzeitig auf die Pflichten rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorzubereiten. Frühzeitige Fortbildungen sind aus Sicht des Spitzenverbandes der Unfallversicherungen das Mittel der Wahl für Führungskräfte in spe, um das Wesentliche über die Organisation von betrieblichem Arbeitsschutz zu erfahren oder zu lernen, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist.

Das gilt insbesondere dann, wenn ein Unternehmen seinen Managerinnen und Managern die Verantwortung für die Pflichten überträgt, die im Arbeitsschutzgesetz aufgelistet sind. Dies verdeutlicht der Artikel „Frisch verantwortlich“ in der aktuellen Ausgabe des DGUV-Magazins top eins. In punkto Gefährdungsbeurteilung bedeutet dies beispielsweise, dass die Führungskräfte „mögliche physische und psychische Gefährdungen für Beschäftigte und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen“ ermitteln und dokumentieren müssen. Voraussetzung dafür ist entsprechendes Knowhow.

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

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