Springer Medizin Verlag GmbH: Ärztezeitung 10.2.2021
Matthias Wallenfels
Dortmund/Hamburg. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seit 1996 alle Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Praxischefs sind davon nicht ausgenommen.
Darauf weist das neue Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“. Das neue Handbuch Gefährdungsbeurteilung unterstützt Fachleute im Arbeitsschutz beim Planen und Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung. Es bietet sowohl grundlegendes Wissen als auch praktische Hilfen und weiterführende Quellen.
Bibliografische Angaben: M. Kittelmann, L. Adolph, A. Michel, R. Packroff, M. Schütte, S. Sommer (Hrsg.): Handbuch Gefährdungsbeurteilung.
Kostenloser Download von der BAuA Seite
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