Arbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Pflicht eines Homeoffice-Angebots
Arbeitnehmer müssen nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln
Verschärfte Schutzmaßnahmen für verbleibendes Personal
Bisherige Schutzmaßnahmen gelten weiter