BSG stärkt Unfallversicherungsrechte für Ehrenamtliche – Unterweisungen sind jetzt unbedingt angebracht

8.12.2022

Sind Ehrenamtliche Mitarbeiter im Unfallfall versichert? Das BSG sagt klar ja und auch das Gesetz sagt ja:

§ 2 Versicherung kraft Gesetzes (idF des Gesetzes vom 15.4.2015, BGBl. I S. 583 mWv 1.1.1997)

(1) Kraft Gesetzes sind versichert

1. …

12. Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen einschließlich der satzungsmäßigen Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen, teilnehmen.

Das führt dazu, dass Organisationen mit ehrenamtlichen Helfern diese unterweisen müssen. HSE 4.0 bietet die Möglichkeit mit über 126 Themen ehrenamtliche Mitarbeiter: innen effektiv, schnell und rechtssicher zu unterweisen.

2 Fälle:

Die Klägerin im ersten Fall (BSG, Urteil vom 8.12.2022, B 2 U 19/20 R) war Mitglied eines Frauenchores, der am 3.12.2016 in den Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde ein öffentliches Adventssingen darbieten wollte. Die Absprache für den Auftritt erfolgte zwischen der Vorsitzenden des Frauenchores und dem Pfarrer der Kirchengemeinde. Die Raumnutzung erfolgte im Einverständnis mit der Kirchengemeinde, die die Veranstaltung im lokalen Amtsblatt unter der Rubrik „Kirchliche Nachrichten“ ankündigte. Zuwendungen oder Aufwandsentschädigungen für die Chormitglieder wegen des Auftritts waren nicht vorgesehen. Auf dem Weg zu diesem Auftritt verunglückte die Klägerin mit ihrem PKW bei Glatteis und verletzte sich schwer. Die für Vereine und Religionsgemeinschaften zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft verneinte einen Versicherungsschutz. Auch die für ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte zuständige und beklagte Unfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls mangels Versicherungsschutzes ab. Zum Urteil

Der Kläger des zweiten Falls (BSG, Urteil vom 8.12.2022, B 2 U 14/20 R) ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins, der seit 25 Jahren eine Freundschaft mit einem anderen DRK-Ortsverein pflegt. Die Mitglieder der Ortsvereine besuchen sich regelmäßig wechselseitig zu ihren Generalversammlungen und führen gemeinsame Veranstaltungen durch. Auf Einladung fuhren der Kläger und fünf weitere Mitglieder seines Ortsvereins an einem Samstagabend im März 2017 im Mannschaftsbus zur Generalversammlung des befreundeten Ortsvereins. Hierbei verunglückten sie. Der Kläger wurde schwer verletzt. Zum Urteil

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

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