Hamburg.de: Arbeitsschutz überprüft rund 700 Hamburger Betriebe und bietet Beratung an

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Amt für Arbeitsschutz überprüft derzeit im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der neuen Corona-Regeln. Neu ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Neben den durchgeführten Besichtigungen bietet die Behörde den Betrieben Beratung und Hilfestellung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen an.

Die Schwerpunktaktion besteht aus mehreren Bausteinen: Zum einen werden rund 500 Hamburger Betriebe angeschrieben und aufgefordert, die Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice vorzulegen. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen werden anschließend ausgewertet. Zum anderen werden aktuell rund 200 Betriebe unangekündigt besichtigt und auf alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2-Infektionen überprüft. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Möglichkeit, Homeoffice anzubieten, die Sicherstellung der Mindestfläche und des Mindestabstands für Beschäftigte, die Umsetzung von Lüftungskonzepten und das Anbieten von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz sind an der aktuellen Aktion beteiligt.

Ziel ist die Überprüfung aber auch Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Jeder Betrieb muss die getroffenen Maßnahmen und Regelungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Themen sind unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, die Ergonomie, die psychischen Belastungen sowie die proaktive und regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten. Können die Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, beraten Arbeitsschutzkräfte die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie eine korrekte Umsetzung möglich ist. Eine Anordnung wird erst in letzter Konsequenz erlassen.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Wir sehen, dass Hamburgs Betriebe hier sehr engagiert sind, die Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umsetzen und die Beschäftigen aktiv in die Prozesse mit einbezogen werden. Die Corona-Situation stellt Betriebe vor große Herausforderungen, die Maßnahmen sind aber wichtig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Das Amt für Arbeitsschutz geht aktiv auf die Betriebe zu, prüft vor Ort und berät, damit die Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Wer von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, im Büro zu arbeiten, braucht dafür einen triftigen Grund. Dennoch erreichen uns immer wieder Hinweise von Beschäftigten, dass Homeoffice verweigert wird, dass keine Masken getragen werden oder Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gehen wir jeder begründeten Beschwerde nach. Und klar ist, nicht erst seit Corona: Auch im Homeoffice ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz der Beschäftigen verantwortlich.“

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz steht sowohl mit der Arbeitsschutzpartnerschaft als auch mit der Hamburger Wirtschaft im intensiven Austausch. Erst vor kurzem haben der Hamburger Senat und die Spitzen von Kammern, Verbänden und dem DGB im Rahmen einer Online-Konferenz eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es geht. Homeoffice sollte angesichts der zugespitzten Phase der Pandemie die Regel sein, die Arbeit in Präsenz hingegen begründet werden. Damit haben sie bereits ein starkes Signal gesendet. Der Austausch wird laufend fortgesetzt.

Beschäftigte können sich mit einer Beschwerde an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wenden: Arbeitsschutztelefon 040 42837 2112, Mo.-Fr. 10-13 Uhr, Do. 14-16 Uhr, per E-Mail an arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de oder Kontaktformular: www.hamburg.de/arbeitsschutz.

Hintergrund

Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden dabei die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg bereits rund 1.800 Kontrollen (Einzelhandel, Friseure, Gastronomie etc.) durchgeführt. Im Mittelpunkt der Arbeitsschutzkontrollen standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Konkret wurde überprüft, ob Regeln zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.

[Artikel]

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

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