Sind Corona-Spätfolgen ein Arbeitsunfall

Die Spätfolgen von einer Corona Infektion, auch wenn diese glimpflich verlaufen ist, können im schlimmsten Fall zu Berufsunfähigkeit führen, vor allem und für Alle, die in einem Risikoberuf arbeiten – in Krankenhäusern, in der Pflege, im Rettungsdienst oder im Polizeidienst.
Weder ich noch mein Arbeitgeber können einfach mal auf Homeoffice umsteigen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in kurzen Zeitabständen (und nicht nur alle 12 Monate) wiederholt schulen, und auch die MitarbeiterInnen an diesen Schulungen teilnehmen müssen. Und speziell in den obigen Berufen hilft hier eine einfache wirksame digitale Plattform, wie zum Beispiel HSE 4.0, damit sich alle wiederholt in 5 Minuten mit den Risiken auseinandersetzen und präventiv damit umgehen können, wo dies möglich ist.
Aber auch, dass im schlimmsten Falle, dies als Arbeitsunfall anerkannt wird – was bisher nicht der Fall ist und somit entweder der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst oder die BGs zu Leistungen verpflichtet sind und die finanziellen Einbußen nicht noch zusätzlich als Belastung zu den Spätfolgen dazu kommen.

Zu Beispieltrainings geht es hier – einfach registrieren und einloggen.

Ein interessanter Beitrag auf n-tv mit den Erklärungen einer Anwältin, zum Thema Corona Spätfolgen und Anerkennung als Arbeitsunfall.
www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Gilt-Corona-Infektion-im-Dienst-als-Arbeitsunfall-article22058581.html

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

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