Nach Sichtkontrolle:TÜV hält wenig von van Laack-Kitteln

Quelle Aachener Zeitung vom 26.2.2021

DÜSSELDORF Der Streit um einen Schutzkittel-Auftrag der Landesregierung an den Textilhersteller van Laack geht in eine neue Runde. Die SPD-Opposition hat nach Angaben der „WAZ“ dem TÜV Rheinland einen Kittel zur Einschätzung vorgelegt.

Das Institut nahm eine Sichtkontrolle vor, die mehrere Mängel ergab. Die Bestellung von 10 Millionen Coronavirus-Schutzkitteln im Wert von 38,5 Millionen Euro netto sorgt seit Monaten für Debatten, da der Sohn von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) den Kontakt zu dem Unternehmen hergestellt hatte. Johannes „Joe“ Laschet ist Modeblogger und wirbt für van Laack.

Das Ergebnis der nicht umfassenden Untersuchung fasste der TÜV Rheinland in einer kurzen Email zusammen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach seien von den Kollegen „auf Anhieb folgende Punkte (via Sichtkontrolle) bemerkt/kritisiert“ worden: Ein CE-Kennzeichen fehle, womit der Kittel nicht auf den freien Markt dürfte. Die „Reiß,-Nahtfestigkeit“ sei „mangelhaft“ und der Schutz vor Flüssigkeiten scheine nicht gegeben. „Mit kurzem Test/mit Desinfektionsmittel wurde deutlich, dass der Anzug nicht dicht hält.“

Van Laack hatte sich dagegen bereits im Frühjahr 2020 von einem Prüfinstitut bestätigen lassen, dass das Material der Kittel die Anforderungen der nötigen DIN-Norm erfülle. Das Gesundheitsministerium hatte nach eigenen Angaben zusätzlich eine Prüfung durch das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beauftragt.

Der Testbericht bestätigte demnach, dass die Kittel insbesondere die Anforderung „Abweisungsfähigkeit gegenüber Flüssigkeiten“ erfüllen.

Mehrere Kliniken, die mit den Kitteln von der Landesregierung ausgestattet worden waren, hatten sie auf Halde gelegt oder umgetauscht.

Integrierter Messenger in HSE 4.0 unterstützt die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung

moraleda GmbH unterstützt mit neuem integrierten Messenger die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung

HSE 4.0 ermöglicht eine integrierte, asynchrone Kommunikation zwischen allen Benutzern – auch im Homeoffice. In der Informatik und Netzwerktechnik versteht man unter asynchroner Kommunikation einen Informationsaustausch, bei dem das Senden und Empfangen von Daten zeitlich versetzt und ohne Blockieren des Prozesses, beispielsweise durch Warten auf die Antwort des Empfängers, stattfindet.

Durch die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen. Mit dem neuen Messenger in HSE 4.0 wird dabei die firmeninterne Kommunikation erheblich erleichtert. WhatsApp, Telegramm, Facebook Messenger Threema und Andere gibt es auf dem Markt, aber wollen Sie, dass Alle mitlesen, was Sie intern anordnen?

HSE 4.0 verbindet digitalen Support für alle Unterweisungsformen, ob Präsenz, Blended oder rein Online mit einer rechtssicheren Dokumentation mit einer zeitnahen Kommunikation. Sie haben neue Maßnahmen oder eine Anpassung vorzunehmen oder wollen einfach nur an bestehende Maßnahmen erinnern – schicken Sie eine kurze Mitteilung und alle werden sofort informiert. Führungskräfte und Verantwortliche können zeitnah mit allen Mitarbeitern kommunizieren und Mitarbeiter*Innen können bei Rückfragen mit der Führungskraft kommunizieren – Fragen können somit zeitnah beantwortet und damit die Sicherheit und die Gesundheit Aller, auch der Familien zuhause geschützt werden. Viele Mitarbeiter haben keinen Zugriff auf unternehmensinterne Mailkommunikation, simple, weil Sie keine Mailadresse haben – mit HSE 4.0 können Sie online wie offline mit Ihren Mitarbeiter über das Web oder Mobilgeräte kommunizieren, Sie können Bilder wie auch Videos, Dokumente und Audionachrichten versenden, die auf jeden internetfähigen Endgerät abgerufen werden können.

Häufig muss eine zweite Software installiert werden, die manchmal sogar erfordert, dass alle Teilnehmer gleichzeitig online sind. Das entfällt mit HSE 4.0. Darüber hinaus untersagen oft schon die unternehmensinternen Sicherheitsrichtlinien die Verwendung öffentlicher Chat-Systeme. Das entfällt ebenfalls mit integrierten Messenger HSE 4.0. Alle Mitarbeiter werden registriert und Führungskräfte können, sollten Mitarbeiter keinen ständigen Zugriff auf HSE 4.0 haben, weil Sie vielleicht keinen Bildschirmarbeitsplatz oder Mobilgerät vom Unternehmen haben, ihr Team informieren.

Nachrichten sind mittels Webbrowser abrufbar. Unsere iOS und Android Apps können auf jedem Mobilgerät installiert werden und sollten einmal Nachrichten verpasst werden, kann die Führungskraft bei Arbeitsbeginn schnell an bestehende Maßnahmen erinnern und neue Maßnahmen bekanntgeben.

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#HSE40

Arbeitsunfälle: Die 7 häufigsten Arbeitsunfallursachen

Quelle: Bund Verlag GmbH, Frankfurt am Main

Jeder Unfall ist einer zu viel – da sind sich alle einig. Und doch gibt es Unfallursachen, die sich ständig wiederholen. Natürlich lässt sich nicht jeder Arbeitsunfall verhindern. Aber wenn Sie die häufigsten Ursachen kennen, können Sie darauf reagieren und die Risiken zumindest minimieren. Mehr dazu lesen Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 2/2021.

Anm: HSE 4.0 ist auch für solche Unterweisungen sehr gut geeignet. Unfälle, welche aufgrund von Unachtsamkeit entstehen, können Sie durch Wiederholungen immer wieder in das Bewußtsein rufen und Bewußtsein für Risiken reduziert Unfallzahlen und hilft Ihnen und Ihren Mitarbeitern morgen gut zur Arbeit zu kommen, die Arbeitszeit gesund und heil zu überstehen und abends gesund bei der Familie wieder einzutreffen – gilt übrigens auch für „Home Office Corona Maßnahmen! Und natürlich müssen alle Führungskräfte auch mit eingebunden werden, denn Sie sind genauso verantwortlich für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, wie die Mitarbeiter selbst!“

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Die »SRS-Unfälle« stehen an erster Stelle auf der Liste der Arbeitsunfälle. Sie können sich praktisch überall ereignen – egal ob auf der Baustelle, in der Produktion oder im Büro. Ungleich schwerer wiegen je nach Branche jedoch die Folgen. Zieht ein Sturz über das Druckerkabel im Büro evtl. »nur« einen verstauchten Knöchel nach sich, kann das Stolpern auf einem Gerüst tödlich ausgehen.

Falsches Bedienen von Werkzeug und Maschinen

Werkzeuge und Maschinen sind wesentlicher Bestandteil im Unfallgeschehen. Werden sie nicht richtig bedient, können verschiedene Verletzungen entstehen. Das reicht von kleinen Schnitt- und Stoßverletzungen über Quetschungen bis hin zu gravierenden Folgen wie Amputationen.

Falsches Heben, Tragen und Lagern

Anheben von schweren Lasten, ruckartige Bewegungen oder »falsches« Tragen kann schnell zu Rückenbeschwerden führen. Hier helfen Tragehilfen wie Sackkarre oder Rollwagen. Dass es die gibt, müssen Beschäftigte dann aber auch wissen.

Missachten von Sicherheitsvorschriften

Ein großer Teil von Arbeitsunfällen passiert, weil Beschäftigte mutwillig Vorschriften ignorieren. Geht eben einfach schneller, auf den drehbaren Bürostuhl zu steigen, statt die Trittleiter aus dem Abstellraum zu holen. Und die Maschine kann während der Wartung doch ruhig weiterlaufen. Um bewusstes Fehlverhalten abzustellen, müssen Sie Mitarbeiter schulen und unterweisen, und Konsequenzen verdeutlichen – sowohl gesundheitlich als auch arbeitsrechtlich. Hier müssen Vorgesetzten einschreiten und ggf. Abmahnungen erteilen.

Mangelnde Erfahrung

Junge Beschäftigte unter 25 Jahren haben ein doppelt so hohes Unfallrisiko. Der Grund: Ihnen fehlt die Erfahrung und das Know-How. Gepaart mit ihrer deutlich höheren Risikobereitschaft begünstigt das Arbeitsunfälle. Gerade für die Jungen sind Unterweisungen zu sicherheitsgerechtem Verhalten daher besonders wichtig. Genau wie Jugendliche haben auch Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer ein deutlich höheres Unfallrisiko, denn auch ihnen fehlt die Vertrautheit und die Erfahrung am Arbeitsplatz.

Nachlässigkeit durch Routine

Auch am anderen Ende der Altersskala steigt das Risiko für Unfälle noch einmal deutlich an. Vor allem bei über 55-Jährigen schleicht sich mit der Zeit Routine ein, was oft zu Nachlässigkeit und Unfällen führt. Ältere Beschäftigte sollten daher in puncto Arbeitssicherheit auf dem neusten Stand gehalten werden, z.B. durch gezielte Schulungen.

Mangelndes Bewusstsein für Sicherheit und Risiken

Teilweise wissen Beschäftigte es einfach nicht besser. Deshalb: Unterweisen Sie Beschäftigte – und zwar so konkret wie möglich! Wichtig ist hier auch die Vorbildfunktion der Vorgesetzen. Denn sonst kommt bei vielen schnell die Frage auf, warum sie sich sicherheitsgerecht verhalten sollen, wenn der Chef dies auch nicht tut?!

Link

Industrie 4.0 und Arbeitsschutz / Kostenlose Online-Seminare von IFA und AUVA

Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw

In einer Online-Seminarreihe beleuchtet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Österreich (AUVA), in welchen technologischen Bereichen der Arbeitsschutz von der Industrie 4.0 profitiert und wo er besonders gefordert ist

Industrie 4.0 bedeutet umfassende Digitalisierung und Vernetzung der produzierenden Industrie. Damit verknüpfen sich viele innovative Technologien. Sie eröffnen auch neue Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In einer Online-Seminarreihe beleuchtet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Österreich (AUVA), in welchen technologischen Bereichen der Arbeitsschutz profitiert, aber auch, wo er besonders gefordert ist, weil innovationsbedingt neue Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Die Online-Seminare richten sich an alle, die beruflich oder privat grundsätzliches Interesse an Industrie 4.0-Themen und ihren Folgen für den Arbeitsschutz haben. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung über möglich.

Seminarthemen unter IFA-Leitung:

• 8. März 2021: Fernwartung von Industriesteuerungen
• 12. April 2021: Vertrauenswürdige künstliche Intelligenz
• 26. April 2021: Assistenzsysteme für Maschinen
• 3. Mai 2021: Design Reviews mit Techniken der Virtuellen Realität
• 10. Mai 2021: Gefährdungsbeurteilung: Implantate und elektromagnetische Felder
• 17. Mai 2021: 5G im industriellen Umfeld

Zur kompletten Seminarreihe: http://digitalhub.top10science.com/industrie-4-0/

Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
ina.neitzner@dguv.de

Arbeitssicherheit: Ratgeber klärt über Arbeitsschutz auf

Springer Medizin Verlag GmbH: Ärztezeitung 10.2.2021

Matthias Wallenfels

Dortmund/Hamburg. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seit 1996 alle Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Praxischefs sind davon nicht ausgenommen.

Darauf weist das neue Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“. Das neue Handbuch Gefährdungsbeurteilung unterstützt Fachleute im Arbeitsschutz beim Planen und Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung. Es bietet sowohl grundlegendes Wissen als auch praktische Hilfen und weiterführende Quellen.

Bibliografische Angaben: M. Kittelmann, L. Adolph, A. Michel, R. Packroff, M. Schütte, S. Sommer (Hrsg.): Handbuch Gefährdungsbeurteilung.

Kostenloser Download von der BAuA Seite

Die häufigsten Unterweisungen in einer Praxis können auch digital durchgeführt werden, und stören so den Praxisablauf am wenigsten: www.moraleda.de

Hamburg.de: Arbeitsschutz überprüft rund 700 Hamburger Betriebe und bietet Beratung an

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Amt für Arbeitsschutz überprüft derzeit im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der neuen Corona-Regeln. Neu ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Neben den durchgeführten Besichtigungen bietet die Behörde den Betrieben Beratung und Hilfestellung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen an.

Die Schwerpunktaktion besteht aus mehreren Bausteinen: Zum einen werden rund 500 Hamburger Betriebe angeschrieben und aufgefordert, die Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice vorzulegen. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen werden anschließend ausgewertet. Zum anderen werden aktuell rund 200 Betriebe unangekündigt besichtigt und auf alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2-Infektionen überprüft. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Möglichkeit, Homeoffice anzubieten, die Sicherstellung der Mindestfläche und des Mindestabstands für Beschäftigte, die Umsetzung von Lüftungskonzepten und das Anbieten von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz sind an der aktuellen Aktion beteiligt.

Ziel ist die Überprüfung aber auch Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Jeder Betrieb muss die getroffenen Maßnahmen und Regelungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Themen sind unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, die Ergonomie, die psychischen Belastungen sowie die proaktive und regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten. Können die Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, beraten Arbeitsschutzkräfte die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie eine korrekte Umsetzung möglich ist. Eine Anordnung wird erst in letzter Konsequenz erlassen.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Wir sehen, dass Hamburgs Betriebe hier sehr engagiert sind, die Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umsetzen und die Beschäftigen aktiv in die Prozesse mit einbezogen werden. Die Corona-Situation stellt Betriebe vor große Herausforderungen, die Maßnahmen sind aber wichtig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Das Amt für Arbeitsschutz geht aktiv auf die Betriebe zu, prüft vor Ort und berät, damit die Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Wer von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, im Büro zu arbeiten, braucht dafür einen triftigen Grund. Dennoch erreichen uns immer wieder Hinweise von Beschäftigten, dass Homeoffice verweigert wird, dass keine Masken getragen werden oder Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gehen wir jeder begründeten Beschwerde nach. Und klar ist, nicht erst seit Corona: Auch im Homeoffice ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz der Beschäftigen verantwortlich.“

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz steht sowohl mit der Arbeitsschutzpartnerschaft als auch mit der Hamburger Wirtschaft im intensiven Austausch. Erst vor kurzem haben der Hamburger Senat und die Spitzen von Kammern, Verbänden und dem DGB im Rahmen einer Online-Konferenz eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es geht. Homeoffice sollte angesichts der zugespitzten Phase der Pandemie die Regel sein, die Arbeit in Präsenz hingegen begründet werden. Damit haben sie bereits ein starkes Signal gesendet. Der Austausch wird laufend fortgesetzt.

Beschäftigte können sich mit einer Beschwerde an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wenden: Arbeitsschutztelefon 040 42837 2112, Mo.-Fr. 10-13 Uhr, Do. 14-16 Uhr, per E-Mail an arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de oder Kontaktformular: www.hamburg.de/arbeitsschutz.

Hintergrund

Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden dabei die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg bereits rund 1.800 Kontrollen (Einzelhandel, Friseure, Gastronomie etc.) durchgeführt. Im Mittelpunkt der Arbeitsschutzkontrollen standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Konkret wurde überprüft, ob Regeln zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.

[Artikel]

Arbeitssicherheit betrifft uns alle!

TÜV Rheinland: Mit systematischem Arbeitsschutz besser durch die Pandemie

Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001 unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise / Managementsysteme schaffen Grundlage für schnelleres und systematischeres Vorgehen / Besserer Schutz von Beschäftigten

Mit einem systematischen Management des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Unternehmen besser auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie vorbereitet. Die seit 2018 gültige Norm für das betriebliche Arbeits- und Gesundheitsmanagement – ISO 45001 – führt in der Corona-Krise zu einem schnelleren und systematischeren Vorgehen, wenn es um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Damit sind Beschäftigte, Kunden sowie Auftragnehmer und andere Besucher in Unternehmen besser geschützt. „Die ISO 45001 ist nicht für die Corona-Pandemie entwickelt worden. Doch sie schafft eine hervorragende Basis für den Umgang mit der Krise“, sagt Anja Oels, bei TÜV Rheinland für die ISO 45001 verantwortlich.

Schulungen und Kommunikation Pflicht

Für ein Managementsystem nach ISO 45001 müssen Unternehmen beispielsweise ausreichende Ressourcen sowie geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen guten Kommunikationsfluss vorweisen. „Dies ist in der Pandemie enorm wertvoll“, sagt Oels. „Gezielte Schulungen zu pandemierelevanten Themen und die Kommunikation von Maßnahmen lassen sich schneller und effizienter umsetzen, wenn es bereits entsprechende Kommunikationsinstrumente und -prozesse sowie geschulte Mitarbeitende gibt.“ Hinzu kommt, dass in der ISO 45001 auch die Kommunikation von Fragen zur Arbeitssicherheit mit Auftragnehmern, Besuchern und anderen interessierten Parteien geregelt ist – unabdingbar für vorbeugendes Handeln in der Corona-Krise.

Zudem fordert die ISO 45001, dass sich Unternehmen mit ihrem Umfeld hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte auseinandersetzen. Sie sind gefordert zu definieren, welche interessierten Parteien bei Arbeitssicherheitsfragen relevant sind – etwa Behörden, Arbeitnehmervertreter oder Unterauftragnehmer. Dadurch tauschen Unternehmen, die ein Managementsystem nach ISO 45001 eingeführt haben, bereits regelmäßig Informationen mit diesen Parteien aus und können in der Ausnahmesituation nahtlos daran anknüpfen.

Führungskräfte mit Verantwortung für Gesundheitsschutz

 

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Beck-aktuell: Neue Corona Arbeitsschutz Verordnung vorgelegt

Arbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.

Pflicht eines Homeoffice-Angebots

Arbeitnehmer müssen nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln

Verschärfte Schutzmaßnahmen für verbleibendes Personal

Bisherige Schutzmaßnahmen gelten weiter

 

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