BGETEM: Hinweise zur Nutzung von Onlineunterweisungen und persönlichen Unterweisung

BGETEM: In Betrieben werden zur Wissensvermittlung immer öfter auch elektronische Hilfen, wie die hier angebotenen Online-Lernmodule eingesetzt. Dabei ist zwischen Schulung und Unterweisung zu unterscheiden:

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten arbeitsplatzbezogen zu unterweisen, d. h. die Unterweisung muss auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnitten sein und muss dem betreffenden Mitarbeiter erläutern, wie er sich an seinem Arbeitsplatz zu seiner eigenen Sicherheit verhalten muss. Die Unterweisung muss praxisbezogen und verständlich sein und die Qualifikation sowie die Erfahrungen der Beschäftigten berücksichtigen. Diese Voraussetzungen erfüllt in der Regel nur eine mündliche Unterweisung des Arbeitgebers/Vorgesetzten. … Weiterlesen … Mit HSE 4.0 erstellen Sie auf Basis von Unterweisungsvorlagen ganz ohne Mühe und ganz einfach selbst Ihre eigene Online Unterweisungen für alle erforderlichen Schulungen in Präsenz, als Blended Format oder reines Onlineformat und können auch den Befragungsprozeß separat dokumentieren, dass heisst Ihre Unterweisung (auch wenn diese ausschließlich online ist) ist rechtssicher. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dann drucken Sie unseren Unterweisungsnachweis aus und lassen diesen vom dem Mitarbeiter signieren.

Sie wollen mehr wissen ? Wir geben Ihnen Informationen zu den verfügbaren Vorlagen und Kosten und beantworten Ihre Fragen auf unsere Webseite. Übrigens gilt dies auch für den Datenschutz und weitere gesetzlich vorgeschriebene Themen wie Korruption, Geldwäsche …. HSE 4.0 Eins für Alles

Achim Schaller
Author: Achim Schaller

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Um Ihren Kommentar zu hinterlassen und auch um uns vor Spam zu schützen, akzeptieren Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen