Für alle selbstständigen SiFas, Trainer und Coaches, die zur Zeit keine Präsenzaktivitäten durchführen können

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Jetzt kann die richtige Zeit für ein kleines, einfaches und schnelles LMS sein, welches Ihnen hilft, trotz Besuchseinschränkungen und abgesagten Veranstaltungen, viele Ihrer geplanten Maßnahmen durchzuführen und damit auch Einkommen zu generieren.
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DGUV Information 215-830: Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Ende Februar.

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Werk- und Dienstverträge zwischen Unternehmen werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihren jeweiligen Organisationen aufeinander. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Diese DGUV Information unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, solche Sicherheitsdefizite zu vermeiden und die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zu erfüllen. Sie ersetzt die bisherige DGUV Information 215-830 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“ (Januar 2010). Die Inhalte dieser Schrift wurden umfassend aktualisiert und hinsichtlich der aktuellen Rechtslage angepasst.

Social Media für den Arbeitsschutz nutzen

Kostenfreies Whitepaper der BG ETEM

Diskussionen in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter bestimmen häufig die öffentliche Meinung. Wer in den sozialen Medien nicht präsent ist, hat kaum eine Chance, gehört zu werden. Soziale Medien bieten die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Themen voranzutreiben. Das ist auch für Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer interessant.

Mehr Informationen: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2020/social-media-fuer-den-arbeitsschutz-nutzen-kostenfreies-whitepaper-der-bg-etem

BAuA: Telearbeit: Auf die gute Gestaltung kommt es an

Jeder achte Beschäftigte hat mit seinem Arbeitgeber Telearbeit vereinbart

Einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu erledigen, kann die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern und lange Pendelzeiten verringern. Allerdings hat nur rund jeder achte Beschäftigte Telearbeit mit seinem Arbeitgeber vereinbart. Gleichzeitig arbeitet knapp jeder Dritte ohne Vereinbarung gelegentlich von zuhause aus. Dieses ungeregelte Arbeiten von zuhause geht häufig mit hoher Arbeitsbelastung und Überstunden einher. Daher ist es für die Gesundheit und Work-Life-Balance von Beschäftigten wichtig, die Arbeit von zuhause gut zu gestalten und die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen. Zudem gaben in der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 etwa 60 Prozent der abhängig Beschäftigten an, dass sie nicht in Telearbeit arbeiten möchten. Diese und weitere Ergebnisse enthält der baua: Bericht kompakt „BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.

Weitere Informationen: https://www.presseportal.de/pm/103969/4520461