Arbeitsunfälle: Die 7 häufigsten Arbeitsunfallursachen

Quelle: Bund Verlag GmbH, Frankfurt am Main

Jeder Unfall ist einer zu viel – da sind sich alle einig. Und doch gibt es Unfallursachen, die sich ständig wiederholen. Natürlich lässt sich nicht jeder Arbeitsunfall verhindern. Aber wenn Sie die häufigsten Ursachen kennen, können Sie darauf reagieren und die Risiken zumindest minimieren. Mehr dazu lesen Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 2/2021.

Anm: HSE 4.0 ist auch für solche Unterweisungen sehr gut geeignet. Unfälle, welche aufgrund von Unachtsamkeit entstehen, können Sie durch Wiederholungen immer wieder in das Bewußtsein rufen und Bewußtsein für Risiken reduziert Unfallzahlen und hilft Ihnen und Ihren Mitarbeitern morgen gut zur Arbeit zu kommen, die Arbeitszeit gesund und heil zu überstehen und abends gesund bei der Familie wieder einzutreffen – gilt übrigens auch für „Home Office Corona Maßnahmen! Und natürlich müssen alle Führungskräfte auch mit eingebunden werden, denn Sie sind genauso verantwortlich für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, wie die Mitarbeiter selbst!“

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Die »SRS-Unfälle« stehen an erster Stelle auf der Liste der Arbeitsunfälle. Sie können sich praktisch überall ereignen – egal ob auf der Baustelle, in der Produktion oder im Büro. Ungleich schwerer wiegen je nach Branche jedoch die Folgen. Zieht ein Sturz über das Druckerkabel im Büro evtl. »nur« einen verstauchten Knöchel nach sich, kann das Stolpern auf einem Gerüst tödlich ausgehen.

Falsches Bedienen von Werkzeug und Maschinen

Werkzeuge und Maschinen sind wesentlicher Bestandteil im Unfallgeschehen. Werden sie nicht richtig bedient, können verschiedene Verletzungen entstehen. Das reicht von kleinen Schnitt- und Stoßverletzungen über Quetschungen bis hin zu gravierenden Folgen wie Amputationen.

Falsches Heben, Tragen und Lagern

Anheben von schweren Lasten, ruckartige Bewegungen oder »falsches« Tragen kann schnell zu Rückenbeschwerden führen. Hier helfen Tragehilfen wie Sackkarre oder Rollwagen. Dass es die gibt, müssen Beschäftigte dann aber auch wissen.

Missachten von Sicherheitsvorschriften

Ein großer Teil von Arbeitsunfällen passiert, weil Beschäftigte mutwillig Vorschriften ignorieren. Geht eben einfach schneller, auf den drehbaren Bürostuhl zu steigen, statt die Trittleiter aus dem Abstellraum zu holen. Und die Maschine kann während der Wartung doch ruhig weiterlaufen. Um bewusstes Fehlverhalten abzustellen, müssen Sie Mitarbeiter schulen und unterweisen, und Konsequenzen verdeutlichen – sowohl gesundheitlich als auch arbeitsrechtlich. Hier müssen Vorgesetzten einschreiten und ggf. Abmahnungen erteilen.

Mangelnde Erfahrung

Junge Beschäftigte unter 25 Jahren haben ein doppelt so hohes Unfallrisiko. Der Grund: Ihnen fehlt die Erfahrung und das Know-How. Gepaart mit ihrer deutlich höheren Risikobereitschaft begünstigt das Arbeitsunfälle. Gerade für die Jungen sind Unterweisungen zu sicherheitsgerechtem Verhalten daher besonders wichtig. Genau wie Jugendliche haben auch Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer ein deutlich höheres Unfallrisiko, denn auch ihnen fehlt die Vertrautheit und die Erfahrung am Arbeitsplatz.

Nachlässigkeit durch Routine

Auch am anderen Ende der Altersskala steigt das Risiko für Unfälle noch einmal deutlich an. Vor allem bei über 55-Jährigen schleicht sich mit der Zeit Routine ein, was oft zu Nachlässigkeit und Unfällen führt. Ältere Beschäftigte sollten daher in puncto Arbeitssicherheit auf dem neusten Stand gehalten werden, z.B. durch gezielte Schulungen.

Mangelndes Bewusstsein für Sicherheit und Risiken

Teilweise wissen Beschäftigte es einfach nicht besser. Deshalb: Unterweisen Sie Beschäftigte – und zwar so konkret wie möglich! Wichtig ist hier auch die Vorbildfunktion der Vorgesetzen. Denn sonst kommt bei vielen schnell die Frage auf, warum sie sich sicherheitsgerecht verhalten sollen, wenn der Chef dies auch nicht tut?!

Link

Industrie 4.0 und Arbeitsschutz / Kostenlose Online-Seminare von IFA und AUVA

Informationsdienst Wissenschaft e.V. -idw

In einer Online-Seminarreihe beleuchtet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Österreich (AUVA), in welchen technologischen Bereichen der Arbeitsschutz von der Industrie 4.0 profitiert und wo er besonders gefordert ist

Industrie 4.0 bedeutet umfassende Digitalisierung und Vernetzung der produzierenden Industrie. Damit verknüpfen sich viele innovative Technologien. Sie eröffnen auch neue Möglichkeiten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In einer Online-Seminarreihe beleuchtet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Österreich (AUVA), in welchen technologischen Bereichen der Arbeitsschutz profitiert, aber auch, wo er besonders gefordert ist, weil innovationsbedingt neue Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Die Online-Seminare richten sich an alle, die beruflich oder privat grundsätzliches Interesse an Industrie 4.0-Themen und ihren Folgen für den Arbeitsschutz haben. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung über möglich.

Seminarthemen unter IFA-Leitung:

• 8. März 2021: Fernwartung von Industriesteuerungen
• 12. April 2021: Vertrauenswürdige künstliche Intelligenz
• 26. April 2021: Assistenzsysteme für Maschinen
• 3. Mai 2021: Design Reviews mit Techniken der Virtuellen Realität
• 10. Mai 2021: Gefährdungsbeurteilung: Implantate und elektromagnetische Felder
• 17. Mai 2021: 5G im industriellen Umfeld

Zur kompletten Seminarreihe: http://digitalhub.top10science.com/industrie-4-0/

Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
ina.neitzner@dguv.de

Arbeitssicherheit: Ratgeber klärt über Arbeitsschutz auf

Springer Medizin Verlag GmbH: Ärztezeitung 10.2.2021

Matthias Wallenfels

Dortmund/Hamburg. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seit 1996 alle Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Praxischefs sind davon nicht ausgenommen.

Darauf weist das neue Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Das Handbuch dient als Nachschlagewerk und ersetzt den bisher von der BAuA publizierten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“. Das neue Handbuch Gefährdungsbeurteilung unterstützt Fachleute im Arbeitsschutz beim Planen und Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung. Es bietet sowohl grundlegendes Wissen als auch praktische Hilfen und weiterführende Quellen.

Bibliografische Angaben: M. Kittelmann, L. Adolph, A. Michel, R. Packroff, M. Schütte, S. Sommer (Hrsg.): Handbuch Gefährdungsbeurteilung.

Kostenloser Download von der BAuA Seite

Die häufigsten Unterweisungen in einer Praxis können auch digital durchgeführt werden, und stören so den Praxisablauf am wenigsten: www.moraleda.de

Hamburg.de: Arbeitsschutz überprüft rund 700 Hamburger Betriebe und bietet Beratung an

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Amt für Arbeitsschutz überprüft derzeit im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der neuen Corona-Regeln. Neu ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Neben den durchgeführten Besichtigungen bietet die Behörde den Betrieben Beratung und Hilfestellung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen an.

Die Schwerpunktaktion besteht aus mehreren Bausteinen: Zum einen werden rund 500 Hamburger Betriebe angeschrieben und aufgefordert, die Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice vorzulegen. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen werden anschließend ausgewertet. Zum anderen werden aktuell rund 200 Betriebe unangekündigt besichtigt und auf alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2-Infektionen überprüft. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Möglichkeit, Homeoffice anzubieten, die Sicherstellung der Mindestfläche und des Mindestabstands für Beschäftigte, die Umsetzung von Lüftungskonzepten und das Anbieten von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz sind an der aktuellen Aktion beteiligt.

Ziel ist die Überprüfung aber auch Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Jeder Betrieb muss die getroffenen Maßnahmen und Regelungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Themen sind unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, die Ergonomie, die psychischen Belastungen sowie die proaktive und regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten. Können die Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, beraten Arbeitsschutzkräfte die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie eine korrekte Umsetzung möglich ist. Eine Anordnung wird erst in letzter Konsequenz erlassen.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Wir sehen, dass Hamburgs Betriebe hier sehr engagiert sind, die Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umsetzen und die Beschäftigen aktiv in die Prozesse mit einbezogen werden. Die Corona-Situation stellt Betriebe vor große Herausforderungen, die Maßnahmen sind aber wichtig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Das Amt für Arbeitsschutz geht aktiv auf die Betriebe zu, prüft vor Ort und berät, damit die Beschäftigten bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Wer von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, im Büro zu arbeiten, braucht dafür einen triftigen Grund. Dennoch erreichen uns immer wieder Hinweise von Beschäftigten, dass Homeoffice verweigert wird, dass keine Masken getragen werden oder Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gehen wir jeder begründeten Beschwerde nach. Und klar ist, nicht erst seit Corona: Auch im Homeoffice ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz der Beschäftigen verantwortlich.“

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz steht sowohl mit der Arbeitsschutzpartnerschaft als auch mit der Hamburger Wirtschaft im intensiven Austausch. Erst vor kurzem haben der Hamburger Senat und die Spitzen von Kammern, Verbänden und dem DGB im Rahmen einer Online-Konferenz eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es geht. Homeoffice sollte angesichts der zugespitzten Phase der Pandemie die Regel sein, die Arbeit in Präsenz hingegen begründet werden. Damit haben sie bereits ein starkes Signal gesendet. Der Austausch wird laufend fortgesetzt.

Beschäftigte können sich mit einer Beschwerde an das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz wenden: Arbeitsschutztelefon 040 42837 2112, Mo.-Fr. 10-13 Uhr, Do. 14-16 Uhr, per E-Mail an arbeitnehmerschutz@justiz.hamburg.de oder Kontaktformular: www.hamburg.de/arbeitsschutz.

Hintergrund

Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden dabei die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg bereits rund 1.800 Kontrollen (Einzelhandel, Friseure, Gastronomie etc.) durchgeführt. Im Mittelpunkt der Arbeitsschutzkontrollen standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Konkret wurde überprüft, ob Regeln zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.

[Artikel]

Arbeitssicherheit betrifft uns alle!

TÜV Rheinland: Mit systematischem Arbeitsschutz besser durch die Pandemie

Management von Arbeits- und Gesundheitsschutz nach ISO 45001 unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise / Managementsysteme schaffen Grundlage für schnelleres und systematischeres Vorgehen / Besserer Schutz von Beschäftigten

Mit einem systematischen Management des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Unternehmen besser auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie vorbereitet. Die seit 2018 gültige Norm für das betriebliche Arbeits- und Gesundheitsmanagement – ISO 45001 – führt in der Corona-Krise zu einem schnelleren und systematischeren Vorgehen, wenn es um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Damit sind Beschäftigte, Kunden sowie Auftragnehmer und andere Besucher in Unternehmen besser geschützt. „Die ISO 45001 ist nicht für die Corona-Pandemie entwickelt worden. Doch sie schafft eine hervorragende Basis für den Umgang mit der Krise“, sagt Anja Oels, bei TÜV Rheinland für die ISO 45001 verantwortlich.

Schulungen und Kommunikation Pflicht

Für ein Managementsystem nach ISO 45001 müssen Unternehmen beispielsweise ausreichende Ressourcen sowie geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen guten Kommunikationsfluss vorweisen. „Dies ist in der Pandemie enorm wertvoll“, sagt Oels. „Gezielte Schulungen zu pandemierelevanten Themen und die Kommunikation von Maßnahmen lassen sich schneller und effizienter umsetzen, wenn es bereits entsprechende Kommunikationsinstrumente und -prozesse sowie geschulte Mitarbeitende gibt.“ Hinzu kommt, dass in der ISO 45001 auch die Kommunikation von Fragen zur Arbeitssicherheit mit Auftragnehmern, Besuchern und anderen interessierten Parteien geregelt ist – unabdingbar für vorbeugendes Handeln in der Corona-Krise.

Zudem fordert die ISO 45001, dass sich Unternehmen mit ihrem Umfeld hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte auseinandersetzen. Sie sind gefordert zu definieren, welche interessierten Parteien bei Arbeitssicherheitsfragen relevant sind – etwa Behörden, Arbeitnehmervertreter oder Unterauftragnehmer. Dadurch tauschen Unternehmen, die ein Managementsystem nach ISO 45001 eingeführt haben, bereits regelmäßig Informationen mit diesen Parteien aus und können in der Ausnahmesituation nahtlos daran anknüpfen.

Führungskräfte mit Verantwortung für Gesundheitsschutz

 

[weiterlesen]

Beck-aktuell: Neue Corona Arbeitsschutz Verordnung vorgelegt

Arbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.

Pflicht eines Homeoffice-Angebots

Arbeitnehmer müssen nicht gegen ihren Willen ins Homeoffice wechseln

Verschärfte Schutzmaßnahmen für verbleibendes Personal

Bisherige Schutzmaßnahmen gelten weiter

 

[Den gesamten Artikel lesen]

Normenkontrollrat empfiehlt Entlastung für das Bäckerhandwerk

Ich denke, dies betrifft nicht nur das Bäckerhandwerk, es betrifft alle Handwerksbetriebe, welche Lebensmittel verarbeiten, Vieles ist digital möglich, z.B. Dokumentation der Kühlraumtemperatur, wenn ich da schon einen Sensor habe, dann kann ich das auch aufzeichnen. Oder digitales dokumentieren von Sicherheits-, Hygiene- und auch Corona-Unterweisungen … Viele der Mitarbeiter bei BGs und Behörden müssen sich dazu bewegen und diese Möglichkeiten anerkennen, damit wir nicht so analog wie in vor 75 Jahren bleiben …. Zurück in die Zukunft

Handwerksblatt.de Januar 2021

Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg hat einen Empfehlungsbericht zur Entlastung des Bäckerhandwerks erarbeitet und ihn an Ministerpräsident Winfried Kretschmann übergeben.

Der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg hat in einer repräsentativen Studie zum Bäckerhandwerk ermittelt, dass die Bürokratiebelastung eines Betriebs wöchentlich durchschnittlich bei 12,5 Stunden liegt. Er schlägt 20 konkrete Maßnahmen vor – zum Beispiel zur Entlastung von Dokumentationspflichten beim Lebensmittelrecht und Arbeitsschutz sowie Maßnahmen der Mittelstandsförderung und zur besseren Verständlichkeit behördlicher Informationen.

Kleine Betriebe besonders betroffen

Besonders kleine Betriebe litten unter unnötiger Bürokratie. Etwa bei der Pflicht, täglich die Kühltemperatur schriftlich dokumentieren zu müssen. Darauf könne verzichtet werden, wenn der Bäckereibetrieb über automatische Kontrollmechanismen verfügt und nachweist, welche Maßnahmen er trifft, um eine dauerhafte Einhaltung der Mindestkühltemperatur sicherzustellen.

[weiterlesen]

DGUV: COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten.

COVID-19 als Berufskrankheit

Von der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren. […]

COVID-19 als Arbeitsunfall

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.) zurückzuführen ist. In diesem Rahmen muss ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person („Indexperson“) nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.

Die Intensität des Kontaktes bemisst sich dabei vornehmlich nach der Dauer und der örtlichen Nähe.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 20. August 2020 geht von einer Kontaktdauer von mindestens 15 Minuten bei einer räumlichen Entfernung von weniger als eineinhalb bis zwei Metern aus. Im Einzelfall kann auch ein zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, wenn es sich um eine besonders intensive Begegnung gehandelt hat. Umgekehrt kann dies für einen längeren Kontakt gelten, obwohl der Mindestabstand eingehalten wurde.

[weiterlesen]

DAS VIRUS UND DER JOB

Quelle: FAZ vom 8.1.2021

Kann mein Chef die Corona-Impfung verlangen?

Angestellte sind verunsichert, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Dem Arbeitgeber bieten sich mehrere Möglichkeiten, eine Impfung zu forcieren. Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

In diesen Tagen sprechen Politiker wiederholt vom Gebot der Vernunft. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) appellierte an Mediziner und Pfleger, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Patienten impfen zu lassen. Neben Menschen über 80 Jahren werden diese Berufsgruppen zuerst geimpft – eine Impfpflicht „durch die Hintertür“ ergibt aber gerade nicht.

Kann der Arbeitgeber eine Corona-Impfung verlangen?

Die Impfung ist nur ein freiwilliger Baustein im Corona-Schutzkonzept, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Wo keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht besteht, kann sie einem Beschäftigten im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses auch nicht auferlegt werden. Stand wegen der Weigerung schon eine Abmahnung des Mitarbeiters im Raum oder wurde diese ausgesprochen (weil ein Verhalten sanktioniert werden soll), …

Gelten für Ärzte und Pflegepersonal andere Maßstäbe?

Sind finanzielle Anreize durch den Arbeitgeber zulässig?

Ist Covid-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?

In diesem Punkt hat sich die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) früh positioniert. Eine Corona-Infektion wird, vor allem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, als Berufskrankheit akzeptiert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Mitarbeiter hatte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Kontakt mit einem Infizierten, zeigt typische Krankheitserscheinungen und legt einen positiven PCR-Test vor. Für die Heilbehandlung und Reha kommt die Unfallversicherung auf. In anderen Fällen kann ein Arbeitsunfall vorliegen, laut DGUV muss hier der Kontakt mit einer infektiösen Person nachgewiesen werden. Wichtig: Auch ohne Impfung bleibt der gesetzliche Versicherungsschutz bestehen.

… [Der komplette Artikel]

CIO.de: Lernen ist ein Investment in Innovation

Autor: Hans Jörg Stotz, Vorstandsmitglied bei Festo Didactic

Die Corona-Pandemie fordert das Bildungssystem heraus, auch die Aus- und Weiterbildung in Unternehmen muss sich wandeln.

Die großen Chancen für 2021 liegen in der Entwicklung einer digitalen Lernerfahrung. Dies setzt allerdings eine deutliche Veränderungsbereitschaft voraus. Es werden neue Lernformate entstehen, die es ermöglichen, reales und virtuelles Lernen zu kombinieren.

Lernen sollte einen anderen Stellenwert erhalten. Im Grundsatz ist Lernen etwas Persönliches, und jeder von uns muss sich dem öffnen. Jeder muss sich die Frage stellen, ob er auf dem Wissenstand der Zeit bleibt. Dort können und sollten Unternehmen unterstützen und eine adäquate Lerninfrastruktur und Lernkultur schaffen beziehungsweise unterstützen.

Dem Lernen sollte die Priorität eingeräumt werden, die es als Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation hat. Ebenso gilt, dass Weiterbildung und Produktivität nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Innovative Unternehmen sehen Lernen als bedeutendes Investment an.

Digitalisierung erlebbar machen

Digitalisierung soll für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebbar werden. Konkret beinhaltet das, die Angebote für die Lernenden hinsichtlich Lernzeiten, Lernort und der Lernformate so individuell und flexibel, wie technisch und didaktisch möglich zur Verfügung zu stellen. Neue Geschäftsmodelle und -prozesse fallen nicht vom Himmel und tun sich oft schwer im Kontext etablierter Strukturen. Die Herausforderung an Unternehmen ist es, eine neue Generation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewinnen und einzubinden, die einen anderen Blick und Erfahrungshorizont auf die Nutzung digitaler Services haben, um solche Modelle zu entwickeln und zu etablieren.

weiterlesen

Bitkom Umfrage: Corona treibt Digitalisierung voran – aber nicht alle Unternehmen können mithalten

  • Für 8 von 10 Unternehmen hat Digitalisierung durch Corona an Bedeutung gewonnen
  • Aber fast jedes Dritte musste Investitionen in die Digitalisierung zurückfahren
  • Jedes vierte Unternehmen sieht sich als Digitalisierungs-Vorreiter

Berlin, 16. November 2020 – Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft stark an Bedeutung gewonnen hat. Zugleich wurden aber vielen Unternehmen auch die eigenen Defizite bei den bisherigen Digitalisierungsbemühungen vor Augen geführt. Und es besteht die Gefahr, dass die digitale Spaltung in der Wirtschaft weiter zunimmt, da nicht alle Unternehmen gleichermaßen in der Lage sind, ihre Digitalisierungsanstrengungen zu intensivieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 605 Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

[…]

Unternehmen ergreifen eine Vielzahl konkreter Digitalisierungs-Maßnahmen

Konkret ergreifen die Unternehmen in drei Bereichen Digitalisierungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie: Bei der Technologie, bei Geschäftsprozessen und bei den Mitarbeitern. 75 Prozent haben neue Software angeschafft oder planen dies, 70 Prozent haben Hardware wie Laptops oder Smartphones gekauft oder haben dies vor und 58 Prozent haben eine digitale Infrastruktur wie VPN-Zugänge oder ein Intranet aufgebaut oder planen dies. Ziel dieser Investitionen ist es, die Prozesse im Unternehmen zu digitalisieren. 81 Prozent der Unternehmen nutzen seit der Corona-Pandemie Videokonferenzen statt persönlicher Treffen oder planen dies, 79 Prozent digitale Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack. Jeweils 63 Prozent setzen auf digitale Dokumente statt Papier und digitale Signaturen, 38 Prozent haben Beratungsleistungen zur Digitalisierung in Anspruch genommen. Mit Blick auf die Mitarbeiter haben 70 Prozent Homeoffice eingeführt oder haben das noch vor, 43 Prozent geben dies für digitale Weiterbildung an, 35 Prozent für die Digitalisierung des Recruitings von neuen Mitarbeitern und 23 Prozent haben digitale Mitarbeiterevents durchgeführt oder haben das noch vor. 9 Prozent haben darüber hinaus Digitalisierungsexperten eingestellt oder wollen dies tun. „Alle befragten Unternehmen haben irgendetwas unternommen, um selbst digitaler zu werden“, so Berg. „Erfolg entsteht aus einer Kombination von der Einführung neuer Technologien, der Digitalisierung der eigenen Prozesse und insbesondere der Qualifizierung der Mitarbeiter.“

Wichtigste Ziele all dieser Maßnahmen sind der Studie zufolge gleichermaßen, die Arbeitsfähigkeit des eigenen Unternehmens in der Krise sicherzustellen (96 Prozent) und besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein (96 Prozent). Darüber hinaus wollen aber 6 von 10 Unternehmen (59 Prozent) die Krise auch nutzen, um Versäumnisse bei der Digitalisierung des Unternehmens aufzuholen. Und fast jedes Zweite (46 Prozent) plant, das eigene Unternehmen nachhaltig zu digitalisieren, um sich so neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Digitalisierungs-Hemmnisse:

Geld und fehlende Lösungen gewinnen an Bedeutung

Die größte Hürde für die Unternehmen bei der Digitalisierung ist der Datenschutz (69 Prozent). Dahinter folgen Anforderungen an die technische Sicherheit (58 Prozent) und fehlende Fachkräfte (55 Prozent). weiterlesen

 

Anmerkung: Digitalisierung findet durch die Mitarbeiter statt – denn

„Nicht Unternehmen ändern Menschen, Menschen ändern Unternehmen.“ HSE 4.0 hilft Ihnen bei Ihrer ganz persönlichen Digitalisierung, denn Arbeitssicherheit geht immer!

Bitkom Studie: Digitalisierung kann fast die Hälfte zu den deutschen Klimazielen beitragen

Bis zu 120 Megatonnen CO2 können bis 2030 im besten Fall eingespart werden.

Berlin, 24. November 2020 – Digitale Technologien können fast die Hälfte dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis zum Jahr 2030 erfüllt. Wie eine aktuelle Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergibt, kann der CO2-Ausstoß durch den gezielten und beschleunigten Einsatz digitaler Lösungen in zehn Jahren um 120 Megatonnen reduziert werden. Das entspricht fast jeder zweiten Tonne dessen, was Deutschland noch einsparen muss, um die selbstgesteckten Klimaziele zu erreichen. „Digitale Technologien bergen ein riesiges Potenzial für mehr Klimaschutz. Jetzt wollen wir dieses Potenzial für Deutschland auch konkret beziffern“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Mit der Digitalisierung halten wir einen extrem starken Hebel in der Hand, um den CO2-Ausstoß schnell und effektiv zu senken.“ Lag der CO2-Ausstoß 2019 noch bei 805 Megatonnen, so darf er 2030 lediglich 543 Megatonnen betragen. Im Jahr 2030 müssen also 262 Megatonnen CO2 weniger ausgestoßen werden als im vergangenen Jahr. Die Bitkom-Studie wurde von Umwelt- und Digitalisierungsexperten von Accenture durchgeführt.

In der Studie werden insgesamt sieben Anwendungsbereiche für digitale Technologien untersucht, in denen ein besonders großer CO2-Einspareffekt erzielt werden kann. Die ersten vier Anwendungsbereiche sind nun abschließend analysiert, die Ergebnisse werden anlässlich des Digitalgipfels der Bundesregierung am 30. November und 1. Dezember vorgestellt. Dabei handelt es sich um die Bereiche industrielle Fertigung, Mobilität, Gebäude sowie Arbeit & Business.

[…]

weiterlesen

Wie sieht es in Ihrem Unternehmen mit Nachhaltigkeit aus? Machen Sie Ihren Test kostenlos!

Utopia.de: Zum Vergleich und zum Nachdenken für 2021: jeder Bürger in der Bundesrepublik erzeugt ca. 11,5 to. CO2 pro Jahr – heisst bei ca. 82.000.000 Menschen, die in Deutschland leben, 900 Megatonnen, wovon ca. 22% durch das Beheizen unserer Wohnräume entstehen und 20% durch private Mobilität.

Wer mehr wissen will

2021 Ein frohes neues Jahr – Happy new year – Bonne Année – Feliz año nuevo – 新年快樂

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit, Wohlergehen und viel Kraft und Energie aber auch Geduld, die von uns verlangt wird.

„Ich möchte im neuen Jahr 2021 die Geduld haben,

mit Veränderungen, die ihre Zeit brauchen,

und Wertschätzung für alles, was ich habe.

Toleranz gegenüber jenen, mit anderen Schwierigkeiten

und die Kraft, aufzustehen und es wieder zu versuchen – Immer wieder.“

Checkliste: E-Learning-Kurse mit Screenreader auf Barrierefreiheit testen

Quelle: Blogbeitrag von Articulate-Team am 22. Dezember 2020

Qualitätssicherungstests sind ein wichtiger Baustein in jedem E-Learning-Projekt. Erfahrene E-Learning-Entwickler wissen, dass Kurse im Idealfall in der Umgebung getestet werden, die auch die Kursteilnehmer verwenden. So findet man nicht nur technische Probleme, bevor der Kurs offiziell veröffentlicht wird. Man kann auch sicherstellen, dass den Teilnehmern eine möglichst gute Lernerfahrung geboten wird. Für barrierefreie Kurse bedeutet das auch das Testen mit einem Screenreader.

Wenn Sie aber neu in der Welt der Barrierefreiheit sind, woher sollen Sie wissen, worauf Sie achten müssen? Was ist normal … und was nicht? Um Ihnen hierbei unter die Arme zu greifen, haben wir eine Liste mit Fragen und Antworten zusammengestellt. Anhand dieser Liste können Sie mit Ihren Qualitätssicherungstests nicht nur dafür sorgen, dass technisch alles reibungslos läuft, sondern Ihre Kurse in Sachen Benutzerfreundlichkeit insgesamt auf ein neues Niveau heben, besonders für Lernende mit Screenreader.

Navigation

Können Sie durch sämtliche Inhalte des Kurses navigieren, ohne hängenzubleiben? weiterlesen